An-, Um- und Abmeldung Ihres Wohnsitzes
Ein Meldevorgang ist notwendig, sobald jemand nach Österreich oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Bei einer Übersiedlung von Österreich in das Ausland ist eine Abmeldung erforderlich. Die An- und Abmeldung von Wohnsitzen sowie die Änderung der Wohnsitzeigenschaft (Hauptwohnsitz – weiterer Wohnsitz) unterliegt bundesweit einheitlichen Fristen und anderen Regeln. Näheres finden Sie
hier.
Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft (Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von 3 Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Abmeldung: innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug |
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Familienstandes, des Geschlechts oder der Staatsangehörigkeit werden direkt von den Personenstandsbehörden oder Staatsbürgerschaftsevidenzstellen in das Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Bei Änderung des Namens, Familienstandes, Geschlechts oder Staatsangehörigkeit im Ausland muss eine Änderung innerhalb eines Monats bekannt gegeben werden.
Wo und wie kann man sich an-, um- oder abmelden?
Im Meldeamt, Rathaus Standesamtsplatz 1, Parterre, kann man sich an-, um- und abmelden.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr.
Freitag, 8 bis 12 Uhr.
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An- Um- und Abmeldungen
- An- Um- und Abmeldungen am Meldeamt in Villach können nur persönlich oder postalisch durchgeführt werden. Die dafür vorgesehenen Unterlagen können auch durch einen Boten überbracht werden. Meldungen per FAX oder E-Mail sind gesetzlich nicht möglich.
- Falls Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten Meldezettel-Formular (inkl. der erforderlichen Unterschriften) mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden.
- Bei postalischer Anmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postweges, welches nicht von der Behörde getragen wird.
Nach vollzogener Meldung wird darüber eine Bestätigung ausgestellt.
Die Anmeldung muss grundsätzlich bei der für die Unterkunft örtlich zuständigen Meldebehörde erfolgen. Wird ein Hauptwohnsitz angemeldet, so ist gleichzeitig die Abmeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
Die Abmeldung von Nebenwohnsitzen ist überall dort möglich, wo eine Wohnsitzanknüpfung (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) vorhanden ist.
Welche Dokumente werden bei der Anmeldung benötigt?
Ausgefülltes Meldezettel-Antragsformular.
Bitte beachten: Bei Haupt- oder Untermieten wird die Unterschrift des/der Unterkunftgebers/in auf diesem Formular unbedingt benötigt.
Ein Identitätsnachweis, aus dem Familien- und Vorname sowie der Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit der/des Meldepflichtigen hervorgeht (z.B. Reisepass bzw. Geburtsurkunde). Bei ausländischen Mitbürgern/innen ist grundsätzlich der Reisepass notwendig.
Weitere Informationen für Einwanderer
(Wenn Sie Staatsangehörige der EWR - EU, Schweiz, Island, Liechtenstein oder Norwegen - sind, benötigen Sie eine Dokumentation. Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen ist ein Aufenthaltstitel notwendig). Bitte melden Sie sich bei der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde.
Weitere Informationen zu Niederlassungs- und Aufenhaltsbewilligungen |