Was wir fördern:
Thermische Solaranlagen: Gefördert wird der Ankauf und die Errichtung von neuen thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung für Private bei Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus), wenn diese durch ein befugtes Unternehmen fachgerecht errichtet und in Betrieb genommen wurden.
Photovoltaikanlagen: Gefördert wird der Ankauf von neuen Photovoltaikanlagen für den Eigenverbrauch sowie die Erweiterung von bestehenden Anlagen zur Optimierung des Eigenverbrauchs für Private mit höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus), wenn diese durch ein befugtes Unternehmen fachgerecht errichtet und in Betrieb genommen wurden.
Mikro-Photovoltaikanlagen: Gefördert wird der Ankauf und die Aufstellung von Kleinsterzeugungsanlagen (Nennleistung < 800 Wp) für den Eigenverbrauch mit bis 400 Wp oder 800 Wp für Private bzw. deren Inbetriebnahme durch eine Elektro-Fachkraft (sofern technisch erforderlich).
Stromspeicher: Gefördert wird der Ankauf und die Errichtung von stationären Stromspeichern (ausgenommen Bleispeicher) für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen für Private bei Eigenheimen mit höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus), wenn diese durch ein befugtes Unternehmen fachgerecht errichtet und inbetriebgenommen wurden.
Wer wird gefördert?
- (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus)
- Wohnungsinhaber/in – Mieter/in, Wohnungseigentümer/in oder (Mit)Eigentümer/in, der eine in seinem/ihrem Haus gelegene Wohnung selbst benützt mit schriftlicher Zustimmung des Gebäudeeigentümers/der Gebäudeeigentümerin
welche/r
eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (z.B. Bund, Land, OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG).
Ausnahme: Antragstellung Mikro-PV