Die Stadt Villach ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem
zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.villach.at
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen mit der Konformitätsstufe
entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)" vereinbar. Des weiteren haben wir unsere Website in Bezug auf Barrierefreiheit gemäß den Standards WCAG 2.1, EN 301 549 sowie BITV und DSGVO mithilfe des Tools "DIGIaccess" optimiert. Artikel, Beiträge und Menüpunkte werden automatisch erkannt und durch die Software so aufbereitet, dass User:innen sich durch das DIGIaccess-Tool alles barrierefrei anzeigen lassen können.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
- Nicht alle Seiten auf villach.at verfügen über valides HTML
- Nicht alle Elemente verfügen über die erforderlichen Kontraste (1.4.11: Non-text Contrast; 1.4.1: Use of Color)
- Auf manchen Seiten verfügen manche Content-Bilder über keine Beschreibungen (1.1.1: Non-text Content)
- In manchen Formularen fehlen Bezeichnungen für Formularelemente (1.3.1: Info and Relationships, 2.4.6: Headings and Labels)
- Auf manchen Seiten fehlen die Link-Erklärungen (2.4.1: Headings und Labels; 2.4.4 Link Purpose)
- Auf manchen Download-Übersichtsseiten fehlen die korrekten Labels und Überschriften (2.4.6: Headings and Labels; 3.3.2: Labels and Instructions)
- Einige Downloadlinks enthalten keine Informationen zu Dateityp und Größe. (2.4.4: Linkzweck)
- Die meisten PDF- und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können (4.1.2: Name, Rolle, Wert)
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website der Stadt Villach enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht beziehungsweise noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Die Stadt Villach ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden mittelfristig überarbeitet beziehungsweise abgelöst.
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
Die Adaption der bestehenden Applikation führt zu "unverhältnismäßig hohem Aufwand", eine Ablösung durch modernere Technik ist mittelfristig in Planung:
- Suchfunktion auf villach.at
- Bildergalerien auf villach.at
- Online-Veranstaltungskalender auf villach.at
- Videos auf villach.at (einige verfügen über keine Untertitel und keine Audio-Description)
- Inhalte von Dritten (z.B. Studien oder Präsentationen von externen Vortragenden), die nicht im Einflussbereich der Stadt Villach liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Nicht barrierefreie Applikationen und Anwendungen
Derzeit nicht barrierefreie Applikationen und Anwendungen, welche auf der Stadt Villach-Website eingebunden, aber vom Kärntner Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen sind:
- Stadtplan, GIS Anwendungen, virtueller 360° 3D Rathaus-Rundgang sowie die "Augen Auf"-Villach Anwendung (Online-Karten und Kartendienste sind laut Kärntner Antidiskriminierungsgesetz § 30a (3) von der Verpflichtung der Barrierefreiheit ausgenommen)
- Live-Videos wie der Gemeinderats-Livestream (Live Videos sind laut Kärntner Antidiskriminierungsgesetz § 30a (3) ausgenommen)
- PDF-Dateien (Verordnungen, Informationsschreiben, Stadtzeitungs-Archiv), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- Videos der Stadt Villach (Imagefilme, Erklärvideos, Gemeinderats-Mediathek), die vor dem 23. September 2020 auf der Website villach.at veröffentlicht wurden
- Stadtzeitungs- und Medienarchiv (Archive sind laut Kärntner Antidiskriminierungsgesetz § 30a (3) ausgenommen)
- Anwendungen von externen Anbietern (:vifi - villacher info finder, DIGITRI - ePaper Reader, Terminmanagement System "timeacle", Stellenausschreibungsportal "kommunos")
- Apps von externen Anbietern (Müll-App, Wasser-App, App der Region Villach, Cities App)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 20.07.2020 erstellt.
Diese Erklärung wurde am 17. Juli 2024 zuletzt überprüft und aktualisiert.
Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT
Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf www. villach.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der Stadt Villach weiter zu verbessern. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren:
Stadt Villach, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1, 9500 Villach
E oeffentlichkeitsarbeit@villach.at
T 04242 / 205-1700
Die villach.at -Redaktion wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der villach.at-Redaktion können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Kärntner Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch die Stadt Villach oder einer der Stadt Villach zuordenbaren Website beziehen. Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Villach beziehungsweise auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.