Der Villacher Gemeinderat beschloss am Mittwoch, 28. Juni, die Änderung des Textlichen Bebauungsplans. Die Neuerungen bringen mehrere direkte Vorteile für die Villacherinnen und Villacher, die nachhaltigere Nutzung von Baugründen und erhöhen die Grünanteile.
Villach wird noch grüner, nachhaltiger und barrierefreier. Das ist das Resultat der Änderung des Textlichen Bebauungsplans, den der Villacher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch, 28. Juni, beschlossen hat. So können Baugründe nachhaltiger ausgenützt sowie Grünanteile angehoben werden. Die Vorgaben zur verpflichtenden Schaffung von Grünflächen werden so erweitert. Neue Handels-, Industrie- und Gewerbebetriebe müssen künftig einen klar definierten Grünanteil aufweisen. Der verpflichtende Grünanteil erhöht sich durch diese Änderung auch für Tourismusbetriebe, Wohnbau und Bildungseinrichtungen. Für die Villacherinnen und Villacher sind besonders folgende Punkte relevant.
Carports. Künftig gilt die Regelung, dass Carports unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr in die Geschoßflächenzahl (GFZ) einzurechnen sind. Das ist etwa bei Flugdächern und Carports mit drei gänzlich offenen Seiten der Fall. Oder auch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bei Carports mit einer Grundfläche bis 35 Quadratmeter, die mindestens zwei offene Seiten aufweisen.
Barrierefreiheit. Auch außenliegende Aufzüge, die nachträglich errichtet werden und so Gebäude über Barrierefreiheit attraktiver machen, zählen nicht mehr zur GFZ.
Urbane Verdichtung. Ebenso wurden Bestimmungen zur Verbesserung der urbanen Verdichtung und Nachverdichtung eingefügt. So soll erreicht werden, dass weniger neue Fläche verbaut wird. Die verträgliche Verdichtung im innerstädtischen Bereich soll forciert, die Bodenversiegelung im Außenbereich eingedämmt werden.
Die Letztfassung des „Textlichen Bebauungsplans“ stammt übrigens aus dem Jahr 2014. Die nun beschlossene Änderung soll nicht nur in den oben erwähnten Bereichen (Erhöhung der Grünanteile, weniger Bodenverbrauch, mehr Barrierefreiheit) deutliche Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen, sondern auch den heutigen Anforderungen auf Basis des „Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021“ noch besser entsprechen.