Die Wohnbeihilfe wurde mit Jahresbeginn neu geregelt. Die Anträge dafür können AUSSCHLIESSLICH beim Amt der Kärntner Landesregierung - und nicht bei der Stadt Villach - eingebracht werden.
Die „Wohnbeihilfe neu” soll helfen, die finanziellen Belastungen durch Miet-, Betriebs- und Heizkosten aufzufangen. Die Gewährung und Auszahlung erfolgt AUSSCHLIESSLICH durch das Amt der Kärntner Landesregierung. Weder die Sozialabteilung der Stadt Villach noch die Wohnungsabteilung und auch nicht das Bürgerservice sind für die „Wohnbeihilfe neu“ zuständig.
Kontakt:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
T 050 536-31160 |
E abt11.wohnbeihilfe@ktn.gv.at