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  5. Bei Nutzung des Bildmaterials ist eine Bearbeitung ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die Stadt Villach nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Größenveränderungen, geringfügige Farbkorrekturen und geringfügige Ausschnittveränderungen. Heruntergeladene Bilder dürfen auch nicht in einem sinnentstellenden Zusammenhang benutzt werden. Es sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere die des Bildnisschutzes (§78 UrhG) einzuhalten. Jedenfalls unzulässig ist eine Verwendung des Bildmaterials, die zu einer Herabwürdigung abgebildeter Personen oder des Ansehens der Stadt Villach führt. 
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