Alle Personen, die sich im Gebiet der Stadt Villach, ohne dort einen Wohnsitz zu haben, aufhalten und in gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben, in Privatunterkünften oder auf Campingplätzen nächtigen, haben die Orts- bzw. Kurtaxe zu entrichten.
Die Orts- bzw. Kurtaxen sind nach der Jahreszeit und nach Gebietsteilen der Stadt Villach abgestuft. Die Höhe der Orts- bzw. Kurtaxe sowie verschiedene Befreiungstatbestände von dieser sind vom Gemeinderat der Stadt Villach mit Verordnung festgelegt.
Ortstaxe bzw. Kurtaxe (engerer und weiterer Kurbereich)
Mit 1. Jänner 2024 wurden auf Antrag des Tourismusverbandes die Saisonzeiträume und Tarife im Kur- und Ortstaxenbereich vereinheitlicht.
Ortstaxe bzw. Kurtaxe:
- Hauptsaison (Juni bis September und Dezember bis März): 2,00 Euro
- Nebensaison (April bis Mai und Oktober bis November) 1,50 Euro
Nächtigungstaxe
Jänner bis Dezember: € 0,70
Die Angaben gelten pro Person und Nächtigung.
Anmerkung:
Der Unterkunftgeber ist verpflichtet, der Gemeinde jede Ankunft und Abreise, die mit einer Nächtigung verbunden ist, innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft oder Abreise zu melden.
Die Orts-, Kur- und Nächtigungstaxe ist am letzten Aufenthaltstag fällig. Der Unterkunftsgeber hat die Orts-, Kur- und Nächtigungstaxe der Gemeinde bis zum 15. des nachfolgenden Monats an die Gemeindekasse abzuführen.
Die Orts- und Kurtaxe wird von der Stadt Villach eingehoben und fließt dem Tourismusverband Villach und der Region Villach zu. Die Nächtigungstaxe wird von der Stadt Villach eingehoben und dem Land Kärnten weiterüberwiesen.
Anmeldung eines Beherbergungsbetriebes
Personen, die im Stadtgebiet Villach einen Beherbergungsbetrieb führen, sind verpflichtet diesen anzumelden.
Zum Online Formular "Anmeldung Beherbergung"
Gästeblattsammlung
Meldebücher á 50 Blatt: 2,40 Euro
Es besteht auch die Möglichkeit, die Gästebeherbung online zu melden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung Abgaben unter T 04242 / 205-5400.
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Betriebsabgaben
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Dort klicken Sie bitte auf "Terminticket ziehen" und wählen den gewünschten Termin aus. Falls jemand das Online-Angebot nicht nutzen kann, ist auch eine telefonische Vereinbarung unter T 04242 205 5400 möglich.