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Baubehörde (1/BB)

Aufgabenbereiche:

  • Kärntner Bauordnung und Baurechtsnebengesetze
  • Kärntner Heizungsanlagengesetz 
  • Aufzugsgesetz 
  • Berechnung der Wasserversorgungs- und Kanalisationsbeiträge 
  • Gebäude- und Wohnungsregister
  • Angelegenheiten der Ortsbildpflege, soweit nicht die Abteilung Anlagenrecht zuständig ist rechtliche Beratung der Abteilung Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz im Bereich Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
 

Achtung: Betriebsurlaub von 24. Dezember bis 6. Jänner

Vom 24. Dezember bis zum 6. Jänner befindet sich der Magistrat im Betriebsurlaub. Das Rathaus (Eingang I, Eingang II, Eingang IV) sowie die meisten Außenstellen sind in diesem Zeitraum geschlossen. Zentrale Bürger:innen-Dienste und Notdienste stehen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung, sind jedoch nur eingeschränkt erreichbar. Weitere Informationen sowie eine Liste der verfügbaren Dienste und Erreichbarkeiten finden Sie unter villach.at/feiertage

Unsere Servicezeiten:

  • Montag: 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 19 Uhr
  • Mittwoch: 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie vorab um Terminvereinbarung unter +43 4242 205 2600 oder E bautechnik@villach.at
 

Bausprechtag:

Jeden Mittwoch findet von 8 bis 12 Uhr ein Bausprechtag statt (eine Voranmeldung ist nicht nötig).

=> Technische Mitarbeiter:innen der Baubehörde

Baubehörde
9500 Villach Rathaus, Rathausplatz 1