Geschichte der Magistratsdirektion
Die historische Stadtverwaltung in Villach wurde einst wie auch in anderen österreichischen Städten durch „Bürgermeister, Richter und Rat“ besorgt. Diese ehrenamtlichen Funktionen waren Vorläufer der heutigen politischen Vertretung und Verwaltung der Stadt. Der Bürgermeister war mit dem Finanzwesen betraut, der zuvor umfassend zuständige Stadtrichter war auf „Rechtsprechung im Zivil- und Strafrecht und besonders auf die Markt- und Gewerbepolizei“ verwiesen.
Mit der Schaffung der politischen Gemeinden durch das provisorischen Gemeindegesetz 1848/1849 wurden die Gemeindebediensteten als solche des Stadtamtes bzw. Villacher Stadtgemeindeamtes bezeichnet. Der relativ wichtigste davon war der sogenannte Gemeindesekretär.
Mit dem allmählich stärkeren Stadtwachstum im späten 19. Jahrhundert und besonders in der Zeit vor dem 1. Weltkrieg nahm auch die Zahl der Verwaltungsmitarbeiter und deren Qualifikation zu. Ab 1910 hatte das Stadtgemeindeamt als beamteten Chef einen „Amtsdirektor“. Dieser hieß Karl Hans Mitter und übte die Funktion bis 1925 aus.
Im Zuge einer Umorganisation der Verwaltung in drei selbstständige Ämter wurden diese zeitweilig wieder unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt. Nach einigen Verzögerungen wurde am 1. November 1927 der Verwaltungsjurist Dr. Richard Seeger, zuvor in Steyr tätig, als oberster Leiter der Verwaltung bestellt; „Verwaltungsdirektor“ war vorerst sein Amtstitel.
Die Bestrebung nach einem eigenen Stadtrecht war in den zwanziger Jahren auf politischer Ebene vor allem von Bürgermeister Dr. Gustav Pomaroli aufgenommen und vorangetrieben worden. Schon im Dezember 1927 wurde die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung für die städtischen Ämter beschlossen. Diese wurde von Dr. Seeger erarbeitet und im Gemeinderat vom 14.1.1928 beschlossen. Sie sah sechs Abteilungen vor (Stadtamt, Polizei, Bauamt, Rechnungsamt, Gesundheitsamt, Hilfsamt). Zugleich mit dieser neuen Verwaltungsgliederung wurde die Bezeichnung Magistrat eingeführt.
Während bis zum März 1928 Dr. Seeger amtlich noch als „Verwaltungsdirektor“ bezeichnet wurde, wurde dieser ab April 1928 zum ersten sogenannten Magistratsdirektor.
Am 25. Juni 1931 beschloss der Kärntner Landtag die „eigene Gemeindeordnung für die Stadtgemeinde Villach“, die mit Wirkung ab 1. Jänner 1932 zur Statutarstadt erhoben wurde. Damit wurde für Villach die alte Gemeindeordnung vom 15. März 1864 abgelöst.
1966 trat ein neues Villacher Stadtrecht in Kraft, das mehrfach und besonders im Jahr 1998 novelliert, in wesentlichen Teilen bis heute die Rechtsgrundlage für die Stadtverwaltung bildet.
Liste der Magistratsdirektoren:
- Dr. Richard Seeger 1928-1938
- Ignaz Klausner 1938/39, Amtsdirektor
- Dr. Benno Hundegger 1939-1944, Stadtverwaltungsdirektor, seit 1940 auch Stadtkämmerer
- Dr. Ernst Strobl 1945-1948, Stadtverwaltungsdirektor, leitender Verwaltungsbeamter
- Dr. Benno Hundegger 1948-1971
- Dr. Siegfried Denzel 1971-1979
- Dr. Bruno Kathollnig 1979-1999
- Dr. Hans Mainhart 2000-2019
- Mag. Christoph Herzeg MBA 2019-2024
- Dr. Alfred Winkler seit Juli 2024