Für die Überführung einer Leiche über das Landesgebiet von Kärnten hinaus bzw. der Transport einer enterdigten Leiche ist eine Überführungsbewilligung der Gemeinde des Sterbe- bzw. Auffindungsortes notwendig. Die Überführung einer Urne bedarf keiner Bewilligung.
Überführungen im Inland und ins Ausland
Die Überführung einer Leiche im Inland außerhalb Kärntens und ins Ausland bedarf einer Genehmigung.
Gebühren: Überführung im Inland
Gebühren: Überführung ins Ausland (Leichenpass)