Gibt es zusätzlich zu den Sozialleistungen der Stadt Villach auch noch weitere sozialen Unterstützungsmöglichkeiten?
Ja, die gibt es. ZusĂ€tzlich zu den Sozialleistungen der Stadt Villach haben Sie noch folgende Möglichkeiten von sozialen UnterstĂŒtzungsmöglichkeiten:
Ausweis fĂŒr Menschen mit Behinderung
Der Behindertenausweis (Behindertenpass) ist ein Lichtbildausweis und dient zum Nachweis der Behinderung, z.B. bei Ămtern, Versicherungen oder bei Inanspruchnahme von ErmĂ€Ăigungen fĂŒr Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Ăsterreich wie im Ausland.
ANTRĂGE:
Sozialministeriumservice KĂ€rnten
Kumpfgasse 23-25, 9010 Klagenfurt
www.sozialministeriumservice.at/site/Behindertenpass
oder ĂŒber den ĂZIV:
Ăsterreichischer Zivilinvalidenverband Villach
Gerbergasse 32, 9500 Villach
www.oeziv-kaernten.at
Befreiung von der RezeptgebĂŒhr
AntrÀge
Bei Ihrer zustĂ€ndigen Krankenkasse kann ein Antrag auf RezeptgebĂŒhrenbefreiung, der gleichzeitig als Antrag auf Befreiung von der KrankenscheingebĂŒhr gilt, eingebracht werden.
Details dazu finden Sie auf dem Portal der österreichsichen SozialversicherungstrÀger
Familienzuschuss
Familienfördernde MaĂnahme des Landes
Der Familienzuschuss ist nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes bei der Familienförderstelle des Landes KÀrnten zu beantragen und kann bei zutreffen der Voraussetzungen bis zum 10. Lebensjahr gewÀhrt werden.
Weitere Informationen und Antragstellung
GebĂŒhrenbefreiung
Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der RundfunkgebĂŒhren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (ehemals Telefonbefreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher HilfsbedĂŒrftigkeit gestellt werden.
Weitere Informationen und Antragstellung:
https://www.gis.at/befreien/
Service-Hotline zum Ortstarif:
T 0810 001 080
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine familienfördernde MaĂnahme des Bundes.
AntrÀge und Anfragen:
KĂ€rntner Gebietskrankenkasse
Zeidler-von-Görz-StraĂe 3, 9500 Villach
T +43(0)50 5855-4400
E villach@kgkk.at
Weitere Informationen und Antragstellung
Pensionsangelegenheiten
Informationen und Antragsformulare zu den verschiedenen Pensionsansuchen finden Sie bei den folgenden SozialversicherungstrÀgern:
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA): www.pensionsversicherung.at (Sprechtage der PVA finden jeden Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 13 Uhr in der Gebietskrankenkasse, Zeidler-von-Görz-StraĂe 3, 9500 Villach statt)
- Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA): www.bva.at
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): esv-sva.sozvers.at/
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): www.svb.at
- Versicherungsanstalt fĂŒr Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at
Pflege
Weitere Informationen
Pflegegeld
PflegegeldantrÀge sind bei der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt einzubringen.
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA): www.pensionsversicherung.at (Sprechtage der PVA finden jeden Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 13 Uhr in der Gebietskrankenkasse, Zeidler-von-Görz-StraĂe 3, 9500 Villach statt)
- Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA): www.bva.at
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): esv-sva.sozvers.at/
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB): www.svb.at
- Versicherungsanstalt fĂŒr Eisenbahnen und Bergbau: www.vaeb.at
UnterstĂŒtzung fĂŒr Zivildienstleistende und Zivildiener
Zivildienstleistende und Zivildiener haben Anspruch auf
- Familienunterhalt und Partnerunterhalt
- Wohnkostenbeihilfe
Die AntrĂ€ge können an das Heerespersonalamt, RoĂauer LĂ€nde 1, 1090 Wien, T +43(0)50201 - 0 - (Formular www.bundesheer.at/formular) eingebracht werden.
Nach PrĂŒfung (Einkommensnachweise, Mietvertrag, Einzahlungsbelege von Mieten usw.) erfolgt die Berechnung und Bescheiderledigung.
Wohnbeihilfe
Das Land unterstĂŒtzt als TrĂ€ger von Privatrechten, abhĂ€ngig von der jeweiligen finanziellen Leistungskraft einer Person bzw. einer Haushaltsgemeinschaft, sowohl Mieter:innen wie auch Eigenheimbesitzer:innen bei der Inanspruchnahme und Erhaltung von Wohnraum durch eine sozial gestaffelte Wohnbeihilfe einschlieĂlich einer Beihilfe zu den Betriebskosten und den Heizkosten oder einer sozial gestaffelten BetriebskostenunterstĂŒtzung einschlieĂlich einer UnterstĂŒtzung bei den Heizkosten.
NĂ€here AuskĂŒnfte:
Amt der KĂ€rntner Landesregierung
Abteilung 11 – Arbeitsmarkt und Wohnbau
MieĂtaler StraĂe 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
T 050 536-31160 | E abt11.wohnbeihilfe@ktn.gv.at
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