Gemäß § 21 (2) der Villacher Marktordnung 2021 muss der Antrag auf Bewilligung von Gelegenheitsmärkten spätestens 8 Wochen vor der geplanten Marktveranstaltung schriftlich, telefonisch T 04242 205 2570, per Fax +43(0)4242 205-2598 oder per E-Mail markt@villach.at bei der Stadt Villach, Abteilung für Marktangelegenheiten, Hans-Gasser-Platz 9, 9500 Villach eingebracht werden.
Gemäß § 21 (3) der Villacher Marktordnung 2021 haben Anträge jedenfalls Folgendes zu enthalten:
- Markttage und Marktzeiten
- die Bezeichnung der Gelegenheit, die den Anlass für die Abhaltung des Marktes bilden soll.
- planliche Darstellung des beantragten Marktgebietes und der in diesem Gebiet beabsichtigten Anordnung von Marktplätzen, sonstigen Aufstellflächen, Gehflächen und Durchfahrtsbreiten.
- ein Konzept für die vorgesehenen Warengruppen und Marktbeschicker.
- allenfalls erforderliche technische Angaben (Maschinen und Geräte etc.)
Gemäß § 21 (5) u. (6) der Villacher Marktordnung 2021 darf die Bewilligung nur natürlichen Personen oder bei juristischen Personengesellschaften, der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Person, erteilt werden, wenn die persönlichen Vorraussetzungen gemäß § 21(6) der Villacher Marktordnung 2021 erfüllt sind.
Gemäß § 21 (6) Punkt 4. muss das Fehlen von Ausschließungsgründen im Sinne des § 13 GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 in der Fassung des Gesetzes BGBl. I 120/2016 garantiert sein.
Aus diesem Grund bitten wir Sie das Formular entsprechend auszufüllen und gemeinsam mit dem Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der geplanten Marktveranstaltung zu übermitteln.
Zum Online-Formular "Ansuchen Gelegenheitsmarkt"