Medizinische Gesundheitsberufe
Die Abteilung Gesundheit ist für Angelegenheiten des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz zuständig:
- Meldepflicht für die freiberufliche Ausübung
- Anzeigepflicht betreffend Berufsitzänderung bzw. Auflassung des Berufsitzes
- Antrag auf Ausstellung eines Berufsausweises
Anfallende Gebühren
- Feste Gebühr: 14,30 Euro
- für die Beilagen: je 3,90 Euro
- Verwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Benötigte Unterlagen
- schriftliches Ansuchen
- Qualifikationsnachweis
- Strafregisterbescheinigung nicht älter als 3 Monate
- ärztliches Zeugnis nicht älter als 3 Monate
Antragstellung
Antragstellung bitte direkt in der Abteilung Gesundheit, 1. Stock, Rathaus. Für nähere Informationen steht Ihnen gerne das Team der Gesundheitsabteilung unter
T 04242 205 2500 oder
E gesundheit@villach.at zur Verfügung.