Jetzt Neu: Beantragen Sie Ihre Bewohnerparkberechtigung bequem mittels unserem Online-Antrag.
Der Antrag ist Schritt für Schritt auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen bzw. Dokumente werden als Anhang beigefügt.
Sobald die Prüfung Ihres Antrages durchgeführt ist, kontaktieren wir Sie, damit Sie Ihre Bewohnerparkberechtigung direkt vor Ort bezahlen und abholen können.
Zum Antrag auf Bewohnerparkberechtigung
Bewohnerparkberechtigungen für das gebührenfreie Parken in der zugewiesenen Kurzparkzone können im Passamt (Standesamtsplatz, Eingang II, Parterre) beantragt werden.
Sie können vor Ort bei unserem Ticketautomaten während der Antragszeiten ein Ticket ziehen und werden nach einer unbestimmten Wartezeit aufgerufen oder Sie buchen sich vorab einen Termin über die Online-Terminreservierung und Sie werden zum ausgewählten Termin aufgerufen (siehe unten).
Online-Terminreservierung:
Bewohnerparkberechtigungen
Sie können hier einen Termin zur Ausstellung einer Bewohnerparkberechtigung buchen und werden dazu auf unser Online-Buchungsportal weitergeleitet. Dort klicken Sie bitte auf "Terminticket ziehen" und wählen danach die passende Dienstleistung aus.
Weitere Informationen zu Bewohnerparkberechtigungen finden Sie hier.
Den Antrag können nur jene Personen einbringen, die ihren Hauptwohnsitz im Bereich der vom Gemeinderat verordneten Bewohnerparkzone und keine andere Abstellmöglichkeit bzw. Garage haben. Der Antragsteller muss Zulassungsbesitzer oder Mieter des Kraftfahrzeuges sein. Bei einem Dienstfahrzeug muss die jeweilige Firma schriftlich bestätigen, dass das KFZ auch privat genutzt wird. Pro Person kann nur eine Bewohnerparkberechtigung ausgestellt werden.
Mit dieser Bewohnerparkberechtigung kann der Antragsteller sein Auto
in der Kurzparkzone der unmittelbaren Wohnumgebung für die Dauer von einem Jahr abstellen.
Voraussetzung
für eine solche Berechtigung (maximal 1 Karte pro Person) ist, dass die antragstellende Person
- den Hauptwohnsitz in einer dieser Bewohnerparkzonen hat,
- keinen privaten Abstellplatz (zB Garage gemietet, gekauft bzw. Parkplatz im Innenhof) in der Nähe zur Verfügung hat und
- Zulassungsbesitzer des Kraftwagens ist oder
- ein aufrechtes Miet- oder Leasingverhältnis über einen Zeitraum von mindestens 4 Monaten hat oder
- nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigener Kraftwagen auch zur Privatnutzung überlassen wird.
Mitzubringende Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis des Hauptwohnsitzes
- Zulassungsschein (ausgestellt auf den Hauptwohnsitz in der Bewohnerparkzone)
- Leasing- oder Mietvertrag des Kraftfahrzeuges (inkl. Nachweis der Gewerbeberechtigung des Vermieters)
Bei einem Firmenfahrzeug zusätzlich
- Aktuelle Firmenbestätigung über die Privatnutzung des Kraftfahrzeuges
- Lohnzettel (Sachbezug)
Anfallende Kosten
97,30 Euro
75,00 Euro pro Jahr pauschalierte Kurzparkzonengebühr
Achtung: Unwahre Angaben bei der Antragstellung (zB zum privaten Abstellplatz) führen zum Widerruf der Parkberechtigung und ziehen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 224 ff Strafgesetzbuch nach sich.