Die Stadt Villach fördert folgende Maßnahmen für Umweltschutz und Energieeffizienz:
- Förderungswerber/in ist eine Einzelperson
- keine andere Förderung (seitens des Verkäufers oder des Käufers) z.B. Umweltförderungen des Bundes, e-Mobilitätsbonus und dergleichen wurde in Anspruch genommen
- Elektroauto
- Elektroroller bzw. Umbau auf Elektroroller
- Elektrofahrräder (E-Bikes), Pedelecs und Nachrüstsätze
- Förderungswerber/in ist eine Einzelperson, juristische Person, ein Einzelunternehmen oder Verein
- eine andere Förderung z.B. Wohnbausanierung ("Althaussanierung") oder Bundesförderung wurde beantragt
- Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile
- Errichtung von Solar- und/oder Heizungsanlagen und dergleichen
- umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen
- „Fossile Raus!“ Bonus
- Förderungswerber/in ist eine Einzelperson, juristische Person, ein Einzelunternehmen oder Verein
- keine andere Förderung wurde beantragt
- Zentralheizgeräte in Bestandswohngebäuden unter Verwendung erneuerbarer Energieträger
- Dämmung der Wärmeverteilungsrohre
- Wärmepumpen in neuerrichteten Wohngebäuden
- Wärmepumpen in Verbindung mit einem Niedertemperaturwärmeabgabesystem mit einer Vorlauftemperatur von max. 40°C in thermisch sanierten Bestandsobjekten
- Thermisch verbesserte Gebäudehülle - Neuerrichtung von Wohngebäuden
- Thermisch verbesserte Gebäudehülle - Sanierung von Wohngebäuden
- Thermisch verbesserte Gebäudehülle - Sanierung einzelner Bauteile in Wohnobjekten
- Förderungswerber/in ist eine juristische Person, ein Einzelunternehmen oder Verein
- keine andere Förderung wurde beantragt
- Förderung sonstiger umweltrelevanter Maßnahmen
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Ausfüllhilfe zu den Fördergegenständen:
Termine & Fristen
Das Förderungsansuchen kann acht Monate rückwirkend - bezogen auf die Umsetzung der Maßnahmen bzw. Kauf - ausschließlich mit dem Online-Formular samt erforderlicher Unterlagen beantragt werden. Abgabeschluss für das Förderansuchen ist Mitte Oktober eines jeden Jahres. Alle Ansuchen, die danach einlangen, werden im Folgejahr berücksichtigt.
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt in Form der Gewährung eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Ermittelt wird der Betrag in Form eines Punktesystems. Für die einzelnen förderungswürdigen Maßnahmen werden je nach qualitativer Intensität Punkte ("Förderpunkte") vergeben.
Wie hoch der Förderungsbetrag für den jeweiligen Antrag ist, kann erst am Jahresende ermittelt werden, da die Gesamtfördersumme auf alle Anträge entsprechend der Punkte aufgeteilt wird. Ausbezahlt wird dieser Betrag Anfang des darauffolgenden Jahres.
Antragstellung Umweltschutz- und Energieeffizienzförderung
Folgende Richtlinien wurden in der Gemeinderatssitzung vom 30. April 2020 beschlossen:
Weitere Informationen bei:
Abteilung Natur- und Umweltschutz
Frau Nicole Grilz (nur vormittags)
T 04242 / 205-2412
E nicole.grilz@villach.at
Wichtige Links zu weiteren Informationen: