Voraussetzungen
Die Bauvollendungsmeldung ist nach Abschluss der Bauarbeiten der Behörde vorzulegen. Im Zuge der Bauvollendungsmeldung sind die Bestätigungen des Unternehmers nach § 39 Abs.2 der K-BO 1996 beizugeben.
Antragstellung
Gebühren
14,30 Euro
Termine & Fristen
Die Fertigstellung ist der Behörde binnen einer Woche schriftlich zu melden.
Benötigte Unterlagen
Bestätigung des Unternehmers gemäß § 39 Abs. 2 der K-BO 1996: