Voraussetzungen für Pflegeeltern
Wenn Sie Freude an Ihrem eigenen Leben und am Zusammenleben mit Kindern haben, ist bereits eine sehr wichtige Grundvoraussetzung gegeben.
Sie sollten
- sich vorstellen können, Kinder für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer bei sich aufzunehmen;
- über Geduld, Einfühlungsvermögen, Zeit und Belastbarkeit verfügen
- verstehen können, dass diese Kinder besondere Bedürfnisse haben
- sich nicht leicht aus der Ruhe bringen lassen
- in gesicherten, geordneten familiären und finanziellen Verhältnissen leben und über ausreichend Wohnraum verfügen
- Verständnis für andere Lebensumstände haben und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
- Bereitschaft für eine Aus- und Weiterbildung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit mitbringen
- Bereitschaft haben zur Zusammenarbeit mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Jugendwohlfahrt und anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Persönliche Gespräche und ein
Vorbereitungsseminar werden Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.
Nur wenn Sie wissen, welche Veränderungen auf Sie und Ihre Familie zukommen und ob Sie sich dieser Aufgabe gewachsen fühlen, können Sie eine bewusste Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Pflegekindes treffen.
- Wer ein Pflegekind unter 14 Jahren aufnehmen will, braucht dazu eine Pflegebewilligung
- Bewerberinnen und Bewerber werden auf ihre Eignung überprüft.
- Die Pflegebewilligung wird immer nur für ein bestimmtes Kind erteilt.
Die zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe
- sind mit der Pflegeaufsicht betraut.
- unterstützen die Pflegeeltern bei auftretenden Fragen und Problemen.
- vermitteln die Kontakte zur Herkunftsfamilie