Folgende Dienste der Kinder- und Jugendhilfe können kostenfrei in Anspruch genommen werden:
- Entgegennahme von Erklärungen des obsorgeberechtigten Elternteiles hinsichtlich der Feststellung der Vaterschaft
- Vertretung des Kindes in Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft und des Unterhaltes bzw. Unterhalts- und Unterhaltsherabsetzungsverfahren
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen von Minderjährigen.
Folgende Urkunden und Unterlagen sind erforderlich
Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen
vom Anerkennenden:
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde des anerkennenden Vaters
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) gegebenenfalls Nachweis für akad. Grad oder Standesbezeichnung (z.B. Ing.)
Abschluss von Unterhaltsvereinbarungen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Einkommensnachweis des Unterhaltspflichtigen
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Unterhaltstitel (Urteil, Beschluss, Vergleich)
- gegenenenfalls Aufenthaltstitel (bei nicht-österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern)
Darüber hinaus kann die Kinder- und Jugendhilfe auch durch das Pflegschaftsgericht zum Vertreter des Kindes in Unterhaltsangelegenheiten bestellt werden. Durch die Zustellung des Beschlusses über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen wird die Jugendwohlfahrt alleiniger Vertreter zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.