- 1,5 Meter seitlichen Abstand zu Autos halten
- Nie rechts neben einem Lastwagen stehen bleiben! Radfahrer sind dort für Lkw-Lenker nicht oder nur schwer sichtbar.
- Radfahren auf Gehwegen ist verboten! Kinder dürfen auf dem Gehsteig fahren, solange der Felgendurchmesser zwölf Zoll (30 cm) nicht überschreitet.
Nebeneinander Radfahren ist in forlgenden Fällen erlaubt:
> In Wohnstraßen
> In Begegnungszonen
> Auf Radwegen, sofern genug Platz für andere Radelnde bleibt.
> Auf Trainingsfahrten (Rennrad).
> In Fußgängerzonen (wenn Radfahren erlaubt ist).