Bitte beachten Sie: Bewohnerparkberechtigungen für das gebührenfreie Parken in der zugewiesenen Kurzparkzone können nach vorherige Termin-Reservierung unter T 04242 205-3933 oder via E-Mail unter E passamt@villach.at im Passamt (Standesamtsplatz, Eingang II, Parterre) beantragt werden.
Den Antrag können nur jene Personen einbringen, die ihren Hauptwohnsitz im Bereich der vom Gemeinderat verordneten Bewohnerparkzone und keine andere Abstellmöglichkeit bzw. Garage haben. Der Antragsteller muss Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges sein. Bei einem Dienstfahrzeug muss die jeweilige Firma schriftlich bestätigen, dass das KFZ auch privat genutzt wird. Pro Person kann nur eine Bewohnerparkberechtigung ausgestellt werden. Mit dieser Bewohnerparkberechtigung kann der Antragsteller sein Auto in der Kurzparkzone der unmittelbaren Wohnumgebung für die Dauer von einem Jahr bzw. zwei Jahren abstellen.
Voraussetzung
für eine solche Berechtigung ist, dass der Antragsteller (maximal 1 Karte pro Person)
- den Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone und
- keinen privaten Abstellplatz zur Verfügung hat sowie
- Zulassungsbesitzer bzw. Leasingnehmer eines Kraftwagens ist oder
- nachweist, dass ihm ein arbeitgebereigenes bzw. vom Arbeitgeber geleastes Fahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird (Bestätigung erforderlich).
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsschein im Original (ausgestellt auf den Hauptwohnsitz in der Bewohnerparkzone)
- Amtlicher Lichtbildausweis
Anfallende Kosten
81,00 Euro Bundesgebühr und Verwaltungsabgabe (Die Antragstellung ist für 1 Jahr oder 2 Jahre möglich)
75,00 Euro p.a. pauschalierte Kurzparkzonengebühr
Achtung: Unwahre Angaben bei der Antragstellung (zB zum privaten Abstellplatz) führen zum Widerruf der Parkberechtigung und ziehen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 224 ff Strafgesetzbuch nach sich.