Die Villacher Stadtregierung setzt sich aus dem Bürgermeister, der 1. und 2. Vizebürgermeisterin sowie weiteren vier Stadträtinnen bzw. Stadträten zusammen. Gemeinsam bilden sie den Stadtsenat.
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Alle Infos zu Parkmöglichkeiten in unserer Stadt.
Unsere Stadt bietet rund 5000 Parkplätze. 840 davon in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Viele Dauerparkplätze - darunter auch etliche kostenlose Abstellflächen - liegen innerhalb eines 4-Minuten-Ringes (Fußmarsch) zum Hauptplatz.
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr 60 Cent pro halbe Stunde, maximal 180 Minuten, die ersten 20 Minuten sind gratis (Ankunftszeit sichtbar im Auto vermerken oder eine Parkuhr verwenden). PARKEN PER APP: Informationen zum digitalen Parkschein mittels EasyPark-App erhalten Sie unter easypark.at/de.
Von Freitag, 12 bis 18 Uhr, und Samstag, 8 bis 13 Uhr, brauchen Sie nur eine Parkuhr oder einen Zettel mit der Ankunftszeit, um drei Stunden gratis Kurzparkzeit in Anspruch nehmen zu können. Nach drei Stunden müssen Sie Ihr Fahrzeug von diesem Parkplatz entfernen. Sie müssen unter der Woche kurz etwas erledigen? Dann machen Sie Ihre Ankunftszeit kenntlich und können so 20 Minuten Gratisparken. Ab 18 Uhr bis 8 Uhr am nächsten Tag ist das Parken in der gesamten Innenstadt unbeschränkt gratis, an Samstagen ab 13 Uhr, an Sonntagen den ganzen Tag. CITY-BONUS: Unter der Woche gilt nach wie vor der City-Bonus, mit dem Sie in zahlreichen Villacher Geschäften Punkte aufladen und für Parkzeit eintauschen können.
In der Kurzparkzone: 60 Cent je halbe Stunde. Für kurze Erledigungen (bis max. 20 min) ist keine Parkgebühr zu entrichten (Ankunftszeit vermerken!). Lösen Sie Ihren Parkschein schnell und bequem mit dem Handy. Bei jedem Einkauf Bonuspunkte sammeln und Gratisparken in unserer Innenstadt.
Bitte holen Sie sich im Stadtservice (Rathaus-Haupteingang, Erdgeschoss) das grüne Pickerl. Dieses ist dann deutlich sichtbar am Fahrzeug anzubringen. Damit parken alle E-Fahrzeuge in allen Kurzparkzonen unserer Stadt gratis.
Bewohnerparkberechtigungen für das gebührenfreie Parken in der zugewiesenen Kurzparkzone können im Passamt (Standesamtsplatz, Eingang II, Parterre) nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden.
Antrag auf Ausstellung einer straßenrechtsbehördlichen Ausnahmebewilligung zum Befahren der Fußgängerzone für Ladetätigkeiten.
Antrag auf Ausstellung einer straßenrechtsbehördlichen Ausnahmebewilligung zum Befahren der Fußgängerzone zum Erreichen des privaten Abstellplatzes.