Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin kann die straßenrechtliche Bewilligung eines Fahrrades durch Kinder unter 12 Jahren erteilt werden.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 9. Lebensjahres und Besuch der 4. Schulstufe oder
- Vollendung des 10. Lebensjahres
- körperliche und geistige Eignung
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften
Die Überprüfung erfolgt im Rahmen einer theoretischen und praktischen Prüfung im ÖAMTC-Mobilitätspark Villach. Die Beantragung sowie die Ausgabe der Prüfungsunterlagen wird über die jeweilige Schule, welche das Kind besucht, abgewickelt. Die Prüfungstermine sowie die Ausgabe der Ausweise nach bestandener Prüfung erfolgt über die Polizei.