Beschreibung
Sie können Ihren Antrag schriftlich oder mit dem Online-Formular stellen. Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:
- Titel, Vor- und Zuname, Adresse, Mobiltelefonnummer oder Firmenname/Vereinsname, Firmenbuchnummer/ZVR-Zahl, Adresse
- Verantwortliche Bauleitung - Titel, Vor- und Zuname, Mobiltelefonnummer
- Ort der Arbeiten (im Lageplan ersichtlich darstellen)
- Zeitraum der Arbeiten
- Beschreibung des Vorhabens
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Baustelle und die Beschilderung ist der/die Antragsteller/-in verantwortlich. Verkehrszeichen können im Baustoffhandel gekauft oder im Wirtschaftshof der Stadt Villach, St. Johanner Straße 20, 9500 Villach, angemietet werden und sind unmittelbar vor Einrichtung der Baustelle bescheidgemäß aufzustellen.
Für die Erteilung einer Bewilligung fallen Gebühren und Verwaltungsabgaben an.
Informationen zum Lageplan (Anlage):
In diesem – mit Maßangaben versehenen – Lageplan müssen die genaue Situierung im Straßenraum insbesondere die Art und Umfang der Maßnahmen sowie die notwendigen Absicherungen bzw. die zu erwartenden Verkehrseinschränkungen dargestellt werden. Sollte es sich um eine Großbaumaßnahme handeln, können ein Ansuchen nach dem Baustellenplanungsprogramm (ARGE Sicherheit), Regelpläne für Absicherungsmaßnahmen (RVS 05.05.44) sowie ein Übersichtslageplan nachgefordert werden.
Sondernutzungsvereinbarung
Sie müssen sich auch mit dem Verwalter des öffentliches Gutes in Verbindung setzen und eine Sondernutzungsvereinbarung treffen.
Gemeindestraßen: per E-Mail an: tiefbau@villach.at oder T +43 (0) 4242 205 4900;
Bundes- bzw. Landesstraßen: per E-Mail an: abt9.villach@ktn.gv.at oder T +43 (0) 4242 57 571
=> Änderung der Anlage – Gesetzliche Grundlage: § 90 StVO 1960