Beschreibung
Die Bewilligung erlaubt die Verteilung von Werbemitteln auf öffentlichen, für den ruhenden Verkehr bestimmten Verkehrsflächen und im Fußgängerzonenbereich in der Stadt Villach (ausgenommen Bundes- und Landesstraßen).
Voraussetzungen
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass für die Nutzung von Straßen zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs (Werbemittelverteilung) eine Bewilligung erforderlich ist.
Gebühr
Für die Erteilung einer Bewilligung fallen einmalig Gebühren und Verwaltungsabgaben an.
Termine & Fristen
Flugblätter müssen mindestens 1 Woche vor Verteilung zum Stanzen in der Abteilung Straßenrecht abgegeben werden.