Die Meldebestätigung dient zur Vorlage zB für die Wohnbauförderung, KFZ-Anmeldung usw.
Benötigte Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis der betroffenen, gemeldeten Person (Ausländer: Reisepass)
Bei Abholung durch Dritte: zusätzlich Vollmacht erforderlich
Gebühren
Bundesgebühr
- € 14,30 Antragsgebühr (entfällt bei persönlicher Antragstellung)
- Für Meldebestätigungen muss noch die Bundesgebühr von EUR 14,30 eingehoben werden. Diese entfällt, wenn es sich um eine sogenannte gebührenfreie Mitteilung handelt ("Zur Vorlage bei ...")
Verwaltungsabgabe
- € 2,10 für das Ortsmelderegister
- € 3,- für das Zentrale Melderegister
Beilagengebühr
Historische Meldedarstellung
Im Zentralen Melderegister erst ab 2001 möglich. Im Ortsmelderegister mindestens 30 Jahre zurück möglich.
Benötigte Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis (Ausländer: Reisepass). Bei Abholung durch Dritte: Vollmacht erforderlich
Gebühren
Bundesgebühr
- € 14,30 Antragsgebühr (entfällt bei persönlicher Antragstellung)
Verwaltungsabgabe
- € 2,10 für das Ortsmelderegister
- € 3,- für das Zentrale Melderegister
Beilagengebühr
Online-Services (für österreichische Staatsbürger/innen) für Meldebestätigungen