Schriftliche Meldeauskunft an Parteien
Gebühr:
Bundesabgabe € 14,30 für den Antrag + Verwaltungsabgabe für die Meldebestätigung;
Verwaltungsabgaben: € 2,10 für das Ortsmelderegister, € 3,00 für das Zentrale Melderegister
Benötigte Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Ausländer: Reisepass). Bei Abholung durch Dritte: Vollmacht erforderlich
Schriftliche Meldeauskunft an gesetzlich-berufliche Interessensvertretungen
auch an öffentlich-rechtliche Körperschaften
Gebühr:
Bundesgebühr € 14,30 (wenn schriftlich). Bundesverwaltungsabgabe mit ZMR: € 3,00
Benötigte Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Ausländer: Reisepass). Bei Abholung durch Dritte: Vollmacht erforferlich
Historische Meldedarstellung
Im Zentralen Melderegister erst ab 2001 möglich. Im Ortsmelderegister mindestens 30 Jahre zurück möglich.
Gebühr:
Bundesabgabe € 14,30 (wenn schriftlich) für den Antrag + Verwaltungsabgabe für die Meldebestätigung;
Verwaltungsabgaben: € 2,10 für das Ortsmelderegister, € 3,00 für das Zentrale Melderegister
Benötigte Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Ausländer: Reisepass). Bei Abholung durch Dritte: Vollmacht erforferlich