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Villach: Persönliche Dokumente

Hier finden Sie Informationen zu allen persönlichen Dokumenten, die Sie im Rathaus Villach beantragen können.

  • Passwesen: Eingang II, Standesamtsplatz, Parterre
  • Info / Fundservice, Meldewesen / Wahlen: Eingang I, Rathausplatz, Parterre

Sie wissen nicht wohin? Die Abteilung Bürgerservice (Passamt, Meldeamt, Standesamt, Stadtservice, Erhebungsstelle, Niederlassungen) in 3D erkunden. Zur 360°-Ansicht

- Terminreservierung Reisedokumente
- Terminreservierung weitere
 Serviceleistungen

Elektronisches Postfach

Mit dem „elektronischen Postfach“ gibt es die Möglichkeit, sich behördliche Schreiben in ein digitales Postfach zusenden zu lassen. Das spart Zeit und Kosten und ist obendrein umweltfreundlich. Nach der einmaligen Registrierung, können Sie Schriftstücke von Behörden (z.B. Strafregisterauszug, Meldebestätigung etc.) sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen. 

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ID Austria

Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte und ermöglicht es Bürger:innen, die eigene Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachzuweisen.

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Reisepass

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt.

Personalausweis

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt.

Fundservice

Die Abgabe von Fundgegenständen ist beim Fundservice im Eingangsbereich des Rathauses möglich. Über das Online-Fundamt http://fundamt.gv.at sind österreichweit alle Funde...

Meldeservice

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Hochzeit / Eingetragene Partnerschaft

Hier erfahren Sie alles über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung, notwendige Dokumente und können Ihren Trauungstermin gleich online reservieren.

mehr erfahrenHochzeit / Eingetragene Partnerschaft

Nachweis der Staatsbürgerschaft

Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann nur persönlich und von Personen mit Hauptwohnsitz in Villach gestellt werden.

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Vaterschaftsanerkenntnis

Der Vater eines unehelichen Kindes kann anlässlich der Geburtsbeurkundung die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen und wird dann in die Geburtsurkunde des Kindes mit eingetragen. 

Mehr dazuVaterschaftsanerkenntnis

Geburtsurkunde

Das Standesamt der Stadt Villach ist für die Beurkundung aller Geburten, die sich im Villacher Gemeindegebiet ereignet haben, zuständig.

Mehr dazuGeburtsurkunde

Beurkundung Sterbefall

Die Beurkundung eines Sterbefalls kann bei jedem österreichischen Standesamt vorgenommen werden. Meist wird dieser Behördengang von einem Bestattungsunternehmen erledigt.

Mehr dazuBeurkundung Sterbefall

Urkundenausstellung

Auf Wunsch stellt das Standesamt Villach Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden entweder in deutscher Sprache oder als internationale Urkunde (zehnsprachig) aus.

Mehr dazuUrkundenausstellung

Lebensbestätigungen

Lebensbestätigungen (z.B. für Pensionsanträge aus Nachbarländern) werden im Meldeamt (Rathaus, Eingang II) kostenpflichtig durchgeführt.

Mehr dazuLebensbestätigungen

Bewohnerparkberechtigungen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Bereich der vom Gemeinderat verordneten Bewohnerparkzone haben, können Sie eine Bewohnerparkberechtigung beantragen.

mehr erfahrenBewohnerparkberechtigungen

Gratis-Parkpickerl für E-Autos

Grünes Pickerl im Stadtservice (Rathaus, Haupteingang) holen, sichtbar am Fahrzeug anbringen und mit Ihrem E-Auto in allen Kurzparkzonen unserer Stadt gratis parken.

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Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen

Sie können bei uns um Genehmigung für eine Reihe von Aufenthaltstitel wie Rot-Weis-Rot-Karte oder Blaue Karte EU ansuchen.

mehr erfahrenNiederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen

Kirchenaustritt

Im Standesamt Villach können Sie aus einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bzw. Religionsgesellschaft austreten.

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Namensänderungen

Die Änderung des Familiennamens einer Person muss je nach Grund entweder im Wege einer Namensbestimmung am Standesamt oder als behördliche Namensänderung bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen.

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Fischerkarten

Im Stadtservice (Rathaus, Eingang I, Erdgeschoß) können Sie die Ausstellung von Jahresfischerkarten und Fischergastkarten beantragen.
NEUE Gebühr ab 01.01.2024: 43,00 EURO 
Persönliche Einzahlung im Stadtservice, Eingang I, Erdgeschoss ODER online mit neuer Kontoverbindung:
IBAN: AT97 1400 0982 1006 1002 | BIC: BAWAATWWXXX

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