Für Familien mit geringerem Einkommen hat die Stadt Villach die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25, 50, 75 % Ermäßigung bis zum Gratishort vorgesehen, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.
Die bestehenden Richtlinien für die soziale Staffelung der Elternbeiträge haben nur für in der Stadt Villach gemeldete Kinder und deren ebenfalls in Villach mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eltern Gültigkeit.
Nach rechtzeitiger Vorlage aller benötigten Unterlagen und bei Zutreffen der Ermäßigungsrichtlinien innerhalb eines Monates. Treffen die Voraussetzungen nicht zu und befindet sich der/die Antragsteller/in in einer besonderen - begründeten - Notlage, kann auf separatem Antrag und einer Stellungnahme des zuständigen Hortes der Bildungsausschuss eine angemessene Ermäßigung gewähren. In diesem Fall ist der Beschluss des genannten Ausschusses abzuwarten. Dieser erfolgt in jedem Fall rechtzeitig.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen:
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres
- Wochengeld
- Kinderbetreuungsgeld (Gebietskrankenkasse)
- Familienzuschuss (Amt der Ktn. Landesregierung)
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Sozialhilfe und Mindestsicherung
- erhaltene Unterhaltszahlungen von geschiedenen/r Ehegatten/in
- erhaltene Unterhaltszahlungen von Waisenpensionszahlungen für Kinder
- Unterhaltszahlungen, die verpflichtend an geschiedene Ehegatten oder Kinder geleistet wurden.
- im Einkommensteuerbescheid anerkannte Ausgaben gemäß § 34 und § 35 des Einkommensteuergesetzes
- die festgesetzte Einkommenssteuer.