In Villach haben Sie derzeit folgende Antigen- und PCR-Testmöglichkeiten:
Für alle Personen, die sich in Kärnten aufhalten, gilt bei den beiden Testcontainern:
Antigen-Test: 20 Euro, PCR-Test: 5 PCR-Tests pro Monat gratis, ab 6. Test*: 30 Euro / Test
* Für folgende Sonderzwecke sind zusätzliche gratis PCR-Tests möglich: für Besuch von Alten- und Pflegeheimen sowie von Kranken- und Kuranstalten.
Testcontainer auf dem Hauptplatz:
Öffnungszeiten: Mo-Fr, 9-18 Uhr, Sa 9-17 Uhr, So 12-17 Uhr, ohne Voranmeldung
Testcontainer auf dem Parkplatz Drauboden ("Willroider-Parkplatz"):
Öffnungszeiten: Mo-Fr, 9-18 Uhr, Sa/So 9-17 Uhr, ohne Voranmeldung
Hinweis zu den Testcontainern:
- Die Teststation im CCV Villach, sowie am Nikolaiplatz wurden bis auf Weiteres eingestellt.
- Bei den beiden Testcontainern ohne Anmeldung ist zeitweise mit längeren Wartezeiten (vor allem abends) zu rechnen, bitte rechtzeitig anstellen um sicher einen Testmöglichkeit zu erhalten.
- Aufgrund des hohen Testaufkommens kommt es derzeit zu Überlastungen in den Testlabors. Es kann daher derzeit nicht garantiert werden, dass das Ergebnis des PCR-Test binnen 24 Stunden übermittelt wird.
Antigen- und PCR-Tests in Apotheken:
Nur nach vorheriger Anmeldung unter
https://apotheken.oesterreich-testet.at/ (Hotline:
T 0800 220 330, täglich von 7 bis 22 Uhr).
Gratis PCR-Gurgeltests für zu Hause:
Seit 8. November im Angebot sind die PCR-Gurgeltests, die man selbst zu Hause absolvieren kann. Die Tests können kostenlos in Apotheken und teilnehmenden Spar-Filialen (in Villach: INTERSPAR Ringmauergasse und INTERSPAR Atrio und beide SPARs in Landskron) abgeholt, und nach der Testung zu Hause auch dort wieder abgegeben werden. Ein Smartphone und eine Registrierung sind Voraussetzung.
Anleitung - Abholung Gurgeltests /
Anleitung - Durchführung Gurgel-Test. Weitere Infos und Registrierung unter:
https://test.zmdx.at/.
SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung ("Wohnzimmertest")
Bis auf Weiteres sind auch die sogenannten "Wohnzimmertests" als Nachweis im Sinne der 3G-Regel gültig, sofern die Testung mit einem
behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde. Sollte es bei PCR-Tests aufgrund mangelnder Verfügbarkeit oder einer nicht zeitgerechten Auswertung zu Kapazitätsengpässen kommen, kann der SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung auch als Nachweis für 2G+-Bereiche herangezogen werden. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmebestimmung, die nur dann herangezogen werden kann, wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine zeitgerechte PCR-Testung nicht möglich war. Direkt zum Corona-Selbsttest:
https://selbsttest.ktn.gv.at/
Akute Symptome? Was tun bei Verdachtsfall?
Wer bereits Symptome verspürt, ist mit einem Anruf unter der Hotline T 1450 gut aufgehoben. Dort informieren Expertinnen und Experten über die weitere Vorgangsweise bzw. sorgen für einen Abklärungsbesuch in einer Teststraße. Oder: Gleich online auf der Plattform www.141.at/covidverdacht Ihren Verdachtsfall melden. Das zuständige Gesundheitsamt nimmt dann mit den Betroffenen Kontakt auf. Eine zeitsparende und praktische Alternative
