Katastrophenschutz ist die Summe aller Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung durch Maßnahmen von Bund, Ländern, Bezirken, Gemeinden und Einsatzorganisationen.
Katastrophenschutz umfassen Aktivitäten zur Bewältigung von Katastrophen und Krisensituationen unterschiedlichster Art. Sie umfassen:
- Maßnahmen des Selbstschutzes,
- Maßnahmen der alltäglichen Gefahrenabwehr,
- ebenso wie Vorsorgen zum Schutz vor möglichen Auswirkungen des internationalen Terrorismus,
- die Einsatzleitung nach dem Krisenmanagement,
- Hochwasseralarm,
- Flüchlingsbeauftragter nach dem Flüchtlingsplan und Strahlenfachbeamter nach dem Strahlenalarmplan,
- Warn- und Alarmdienst im Krisen- und Katastrophenfall.
Besonders von Bedeutung ist der Selbstschutz, also all jene Maßnahmen, die man in Notsituationen zum eigenen Schutz und zum Schutz seiner Umgebung treffen kann. Information ist dabei sehr wichtig, denn nur wer das nötige Wissen hat, kann im Ernstfall auch wirklich helfen.
Diese ehrenamtlichen "Lebensretter" werden von unseren Magistrats-Mitarbeitern der Abteilung Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz mit Sitz im Feuerwehrzentrum bei der Einsatzabwicklung, der Wartung und Ausrüstungsüberprüfung, sowie in verschiedensten verwaltungstechnischen Angelegenheiten unterstützt. Darüber hinaus stellt die Abteilung Feuerwehr die erforderlichen brandschutztechnischen Amtssachverständigen in den Behördenverfahren und die Disponenten für die rund um die Uhr besetzte Alarm- und Einsatzzentrale im Leitstellenverbund Kärnten.