Der große Zuschuss beträgt 180 Euro und gilt für Alleinstehende und Alleinerziehende, die monatlich netto maximal über 1160 Euro verfügen Für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) gibt es einen Zuschlag von 310 Euro. Für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beträgt die Grenze 1680 Euro. Für den kleinen Zuschuss von 110 Euro sind die Einkommensgrenzen mit 1680 Euro (Alleinstehende, Alleinerzieher) beziehungsweise 1880 Euro (Haushaltsgemeinschaften) festgesetzt.
Antragstellung ab 02. Oktober 2023 möglich!