Die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine freiwillige, einmalige Leistung bzw. Unterstützung durch das Land Kärnten mit finanzieller Beteiligung der Gemeinden bei einer außerordentlichen Notlage. Es sind die gesamten Einnahmen und Ausgaben aller im Haushalt gemeldeten Personen vorzulegen.
Zur
Hilfe in besonderen Lebenslagen zählen insbesondere:
- die Hilfe zur Beschaffung und Beibehaltung von Wohnraum
- die Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage
- die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände
Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Anträge
Terminvereinbarungen unter
T 04242 / 205-3300.