Für den Anschluss an die städt. Kanalisationsanlage sind die Eigentümer/innen von Grundstücken oder Bauwerken zur Entrichtung eines Kanalanschlussbeitrages verpflichtet.
Werden Gebäude oder deren Verwendung geändert oder werden an den Kanal angeschlossene befestigte Flächen sowie Dachflächen vergrößert, so ist ein Ergänzungsbeitrag zu entrichten, wenn sich aus einer solchen Maßnahme eine Erhöhung der dem Kanalanschlussbeitrag zu Grunde gelegten Bewertungseinheiten um mindestens 0,250 Einheiten ergibt.
Die Höhe des Kanalanschlussbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der nach den Ansätzen des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes ermittelten Bewertungseinheiten mit dem vom Gemeinderat der Stadt Villach festgesetzten Beitragssatz.
Eine Bewertungseinheit (BWE) entspricht 100 m2 Wohnnutzfläche.
Gebühr
Je Bewertungseinheit
2.543,55 Euro (inkl. 10% USt.)
Informationen zum Kanalanschluss
Informationen zur Kanalgebühr