Die Kanalgebühr für die Benützung der öffentlichen Kanalisationsanlage ist von Eigentümern, deren Grundstücke an die Gemeindekanalisationsanlage angeschlossen sind, zu entrichten.
Die Höhe der Kanalgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der nach den Ansätzen des Gemeindekanalisationsgesetzes ermittelten Bewertungseinheiten mit dem vom Gemeinderat der Stadt Villach festgesetzten Gebührensatz.
Eine Bewertungseinheit (BWE) entspricht 100 m2 Wohnnutzfläche.
Gebühr
Je Bewertungseinheit
273 Euro pro Jahr (inkl. 10% USt.)
Die Kanalgebühr wird am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. jeden Jahres zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
Informationen zum Kanalanschluss
Informationen zum Kanalanschlussbeitrag