Zahlungsmöglichkeiten
Einzugsermächtigung
Einzahlung mit Zahlschein
Die Bezahlung mit einem Zahlschein hat den Nachteil, dass sie aufgrund des Bankweges auch für Sie zeit- und kostenintensiv ist. Die Stadt Villach hebt keine Gebühren für die Bezahlung mit Zahlschein ein, allerdings verrechnen die Banken den Einzahlern unterschiedliche Spesen für Zahlscheinmanipulationen den Einzahlern verrechnet.
Online-Überweisung
Sie können im Online-Banking-System Ihrer Bank Überweisungen mittels IBAN und BIC durchführen. Die SEPA-Zahlungsanweisung ist am geänderten Aussehen und den neuen internationalen Begriffen erkennbar. Die bisherigen "Kundendaten" werden durch die "Zahlungsreferenz" ersetzt. Nur durch Angabe dieser Daten wie Kassenzeichen, Rechnungs- oder RVN-Nummer, die aus einer Rechnung, Bescheid oder Vorschreibung zu entnehmen sind, kann die Zuordnung der Zahlung gewährleistet werden. Andernfalls kann sich die Bearbeitung verzögern. Bei elektronischen Zahlungsaufträgen ist der IBAN zur Gänze ohne Leerzeichen einzugeben.
Die Bankverbindungen für Überweisungen an die Stadt Villach lauten:
- UniCredit Bank Austria AG: IBAN: AT10 1200 0004 2252 8307, BIC: BKAUATWW
- Bank für Kärnten und Steiermark: IBAN: AT80 1700 0001 5011 2273, BIC: BFKKAT2K
- BAWAG: IBAN: AT97 1400 0982 1006 1002, BIC: BAWAATWWXXX
Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) der Stadt Villach:
ATU 37185906
Antrag für Ratenzahlung und Stundung
Um bei Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen seitens der Stadt Villach unbürokratisch Unterstützung zu leisten, stellen wir hier ein kombiniertes Formular zur Verfügung.
Wir bitten Sie, die entsprechende Rubrik anzuhaken, beziehungsweise auszufüllen, und das Formular abzusenden.
Zum Antragsformular
Noch Fragen?
- Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung unter: T 04242 / 205-5400 (Abteilung Abgaben) oder T 04242 / 205-5300 (Abteilung Buchhaltung und Einhebung).