Die Stadt Villach regelt in einer
Basis-Subventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten
Bereichs-Subventionsordnungen fest. Die Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit wurde im Ausschuss für Nachhaltigkeit am 14.11.2022 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Stadt Villach fördert auf der Grundlage der Basis-Subventionsordnung mit dieser speziellen Bereichs-Subventionsordnung nachhaltiges Bauen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Diese speziellen Richtlinien beziehen sich auf jene Förderungen, die von der für die Belange der Nachhaltigkeit zuständigen Organisationseinheit abgewickelt werden. Ziel dieser Richtlinie ist die ordnungsgemäße Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der von der Stadt Villach gewährten Förderungen.
Wichtig zu wissen
Was wir fördern:
Heizungsanlagentausch von Heizungssystemen auf Basis fossiler Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf erneuerbare Energien (Fernwärme, Biomasse, Wärmepumpe) in Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus) mit höchstens zwei Wohnungen.
Wer wird gefördert?
- (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes
- Bauberechtigte/r
- Mieter/in eines Eigenheimes mit Zustimmung des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin
welche/r
eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (Bund, Land).
Notwendige Unterlagen
- Endabrechnung/en der durchführenden Firma/Firmen
- Nachweise (Förderzusagen) über die durch andere öffentliche Stellen (z.B. Bund, Land) gewährten Förderungen.
- Alter des ersetzten Heizungssystems und ungefährer Verbrauch zuletzt
Höhe der Förderung
Euro 500,00
Fristen und Termine
- Der Förderungsantrag ist längstens 4 Monate nach Erhalt der Förderzusage einer öffentlichen Stelle (z.B. Bund, Land) bzw. nach dem Datum der Schlussrechnung zu stellen. Maßgeblich ist jeweils das jüngste Datum.
- Sind ergänzende Unterlagen erforderlich, wird die Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail aufgetragen. Wird diesem Auftrag nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachgekommen, wird der Förderantrag abgelehnt.
- Aufgrund begrenzter Budgetmittel erfolgt die Zusicherung nach verfügbaren Förderungsmitteln in der Reihenfolge des vollständig eingereichten Antragseingangs.
Formular
Bitte beachten Sie, dass das Formular mit einem Timeout versehen ist und Ihre Eingaben im Falle einer längeren Erfassungsdauer verworfen werden. Nutzen Sie daher bitte die Möglichkeit, sich schon vor dem Öffnen des Antragsformulars mit der Basis- und Bereichssubventionsordnung bekannt zu machen sowie die notwendigen Unterlagen bereitzulegen. Zusätzlich gibt es im Formular auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischen zu speichern und erneut aufzurufen.
Kontakt
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Natur- und Umweltschutz:
Frau Grilz
T 04242 205 2412
E nicole.grilz@villach.at