Liebe Villacher Klimaheldinnen und Klimahelden,
vielen Dank für eure klimafreundlichen Investitionen. Unsere Förderung für nachhaltige Energie-Investitionen für das Jahr 2024 ist leider bereits ausgeschöpft. Am 2. Jänner 2024 startete die neue Förderperiode. Binnen eines Tages wurden mehr als 150 Förderanträge für nachhaltige Projekte in den Bereichen "Sanierungen", "Solarthermie und Photovoltaik" sowie "Klimafreundliches Heizen" eingereicht. Daher können momentan leider keine Förderansuchen mehr entgegengenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre nachhaltigen Investitionen und wichtigen Beiträge zu einem klimafitten und #grenzenlosgrünen Villach!
Die Stadt Villach regelt in einer Basis-Subventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten
Bereichs-Subventionsordnungen fest. Die Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit wurde im Ausschuss für Nachhaltigkeit am 14.11.2022 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Stadt Villach fördert auf der Grundlage der Basis-Subventionsordnung mit dieser speziellen Bereichs-Subventionsordnung nachhaltiges Bauen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger.
Diese speziellen Richtlinien beziehen sich auf jene Förderungen, die von der für die Belange der Nachhaltigkeit zuständigen Organisationseinheit abgewickelt werden. Ziel dieser Richtlinie ist die ordnungsgemäße Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der von der Stadt Villach gewährten Förderungen.
Wichtig zu wissen
Was wir fördern:
- Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile:
- Fenstertausch: Tausch aller Fenster im Gebäude bzw. der Wohneinheit
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschoßdecke
- Dämmung der Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich
- Umfassende energetische Sanierung:
- zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder den haustechnischen Anlagen eines Gebäudes, soweit zumindest drei Teile der Gebäudehülle (Fenster, Dämmung Außenwand, Dämmung Oberste Geschoßdecke, Dach, Dämmung Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich) und haustechnischen Gewerke (Solaranlage zur Warmwasserbereitung oder Heizungseinbindung, Anschluss an Fernwärme, Biomasse, Wärmepumpenheizung, kontrollierte Wohnraumlüftung) gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden.
Wer wird gefördert?
- (Mit)Eigentümer/in des Gebäudes
- Wohnungsinhaber/in - Mieter/in, Wohnungseigentümer/in oder (Mit)Eigentümer/in, der/die eine in seinem/ihrem Haus gelegene Wohnung selbst benützt
- Bauberechtigte/r
- Bestellte/r Verwalter/in nach § 6 Abs. 2 Mietrechtsgesetz (MRG), BGBl. Nr. 520/1981 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2021 oder § 14c Abs. 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), BGBl. Nr. 139/1979 in der Fassung BGBl. I Nr. 88/2022
welche/r
eine Förderung bei einer anderen öffentlichen Stelle in Anspruch genommen hat (Bund, Land).
Ausnahme: Fenstertausch – hier ist eine Förderung ohne Inanspruchnahme der Landesförderung für Wohnhaussanierungen möglich.
Notwendige Unterlagen
Bei Anschlussförderung:
- Detaillierte Rechnung/en der durchführenden Firma/Firmen
- Nachweise (Förderzusagen) über die durch andere öffentliche Stellen (z.B. Bund, Land) gewährten Förderungen.
- Schriftliche Zustimmung des Gebäudeeigentümers/der Gebäudeeigentümerin (als Mieter/in oder sonstige Nutzer/in des Gebäudes bzw. einzelner Wohneinheiten).
Ohne Anschlussförderung (Fenstertausch):
- Detaillierte Rechnung/en der durchführenden Firma/Firmen
- Schriftliche Zustimmung des Gebäudeeigentümers/der Gebäudeeigentümerin (als Mieter/in oder sonstige Nutzer/in des Gebäudes bzw. einzelner Wohneinheiten).
- Energieberatungsprotokoll
Höhe der Förderung
Sanierung als Anschlussförderung:
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Fenster: 1 Wohneinheit |
Euro 200,00 |
Fenster: Gesamtes Gebäude |
Euro 400,00 |
Dämmung Außenwand |
Euro 800,00 |
Dämmung Oberste Geschoßdecke, Dach |
Euro 300,00 |
Dämmung Kellerdecke, Fußboden-Erdreich |
Euro 300,00 |
Umfassende Sanierung ohne haustechnische Gewerke |
Euro 2.000,00 |
Umfassende Sanierung inkl. haustechnische Gewerke |
Euro 3.000,00 |
Sanierung ohne Anschlussförderung:
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Fenster: 1 Wohneinheit |
Euro 400,00 |
Fenster: Gesamtes Gebäude |
Euro 800,00 |
Fristen und Termine
- Der Förderungsantrag ist längstens 4 Monate nach Erhalt der Förderzusage einer öffentlichen Stelle (z.B. Bund, Land) bzw. nach dem Datum der Schlussrechnung zu stellen. Maßgeblich ist jeweils das jüngste Datum.
- Sind ergänzende Unterlagen erforderlich, wird die Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail aufgetragen. Wird diesem Auftrag nicht, nicht vollständig odernicht fristgerecht nachgekommen, wird der Förderantrag abgelehnt.
- Aufgrund begrenzter Budgetmittel erfolgt die Zusicherung nach verfügbaren Förderungsmitteln in der Reihenfolge des vollständig eingereichten Antragseingangs.
Kontakt
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz:
Grilz Nicole
T 04242 205 2247
E nicole.grilz@villach.at