Bestäubungsprämie
Als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung der wichtigen Aufgabe der Imker wird von der Stadt Villach eine Bestäubungsprämie ausbezahlt. Damit soll die Förderung der flächendeckenden Bestäubung von insektenblütigen Pflanzen im Gemeindegebiet und der damit verbundene, wesentliche Beitrag zur Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaft gefördert werden.
Die Förderung (Subvention) kann jährlich
ausschließlich durch den Obmann / die Obfrau eines
Bienenzuchtvereines für die Bienenhalter, die ihre Bienen in Bienenstöcken im
Bereich der Stadt Villach halten und damit zur Bestäubungsleistung vor Ort beitragen, beantragt werden. Voraussetzung ist natürlich die ordnungsgemäße Meldung und Kennzeichnung des Standortes der Bienenvölker nach § 5 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz.
Nach Prüfung mit den bei der Stadt Villach, Anlagenrecht und Umweltschutz, aufliegenden Daten wird die Fördersumme auf das Konto des förderwerbenden Bienenzuchtvereines überwiesen, welche ihrerseits für die Verwaltung der Fördersumme zuständig sind und die für die Einhaltung der Fördervoraussetzungen haften. Die Vereine sind auch verpflichtet, der Stadt Villach, Anlagenrecht und Umweltschutz über die
Entlastung des Vorstandes schriftlich zu berichten.
Derzeit beträgt das Förderungsausmaß 10 Euro je Bienenstock.
Für den Antrag auf Subvention verwenden Sie folgendes Formular: