Die Stadt Villach regelt in einer Basis-Subventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten
Bereichs-Subventionsordnungen fest. Die Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit wurde im Ausschuss für Nachhaltigkeit am 18. November 2024 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Nachhaltigkeit.
Zur Sicherung und Verbesserung der Biodiversität, des Stadtklimas und der Lebensqualität der Bürger:innen fördert die Stadt Villach klimapositive Gestaltungsmaßnahmen, Entsiegelungsmaßnahmen inkl. Begrünung, vergibt eine Bestäubungsprämie und fördert die Ausbildung zum:zur Neuimker:in.
Diese speziellen Richtlinien beziehen sich auf jene Förderungen, die von der für die Belange der Nachhaltigkeit zuständigen Organisationseinheit abgewickelt werden. Ziel dieser Richtlinie ist die ordnungsgemäße Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der von der Stadt Villach gewährten Förderungen.
Wichtig zu wissen
Was wir fördern:
Gefördert wird die flächendeckende Bestäubung von insektenblütigen Pflanzen im Gemeindegebiet und der damit verbundene, wesentliche Beitrag zur Erhaltung der vielfältigen Kulturlandschaft.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Vereine, deren Mitglieder Bienenhalter:innen sind, die ihre Bienen in Bienenstände im Gemeindegebiet halten und damit zur Bestäubungsleistung vor Ort beitragen. Voraussetzung für die Gewährung einer Subvention ist die ordnungsgemäße Meldung und Kennzeichnung des Standortes des Heimbienenstandes sowie der Völker nach § 5 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz.
Notwendige Unterlagen
- Seitens des Bienenzuchtvereines ist eine Aufstellung der Imker:innen samt Anzahl der Bienenvölker vorzulegen.
- Entlastung des Vorstandes für das zurückliegende Jahr
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Höhe der Förderung
Die Subvention wird in Höhe von EUR 10,00 je Bienenvolk gewährt.
Fristen und Termine
Die Antragstellung hat jährlich nach vollständiger Meldung aller Heimbienenstände sowie Völker bis 15. Oktober eines jeden Jahres zu erfolgen. Es werden darin nur die in diesem Jahr aufgestellten Bienenstände behandelt.
Antragstellung / Online-Formular
Kontakt
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz:
Nicole Grilz
T 04242 205 2247
E nicole.grilz@villach.at