Die Stadt Villach regelt in einer Basis-Subventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten
Bereichs-Subventionsordnungen fest. Die Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit wurde im Ausschuss für Nachhaltigkeit am 18. November 2024 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Nachhaltigkeit.
Zur Sicherung und Verbesserung der Biodiversität, des Stadtklimas und der Lebensqualität der Bürger:innen fördert die Stadt Villach klimapositive Gestaltungsmaßnahmen, Entsiegelungsmaßnahmen inkl. Begrünung, vergibt eine Bestäubungsprämie und fördert die Ausbildung zum:zur Neuimker:in.
Diese speziellen Richtlinien beziehen sich auf jene Förderungen, die von der für die Belange der Nachhaltigkeit zuständigen Organisationseinheit abgewickelt werden. Ziel dieser Richtlinie ist die ordnungsgemäße Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der von der Stadt Villach gewährten Förderungen.
Wichtig zu wissen
Was wir fördern:
Gefördert wird die Ausbildung zum:zur Neuimker:in. Diese umfasst 4 Kurse. Der dafür zu entrichtende Kursbeitrag wird refundiert.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der:die Subventionswerber:in seit mindestens 6 Monaten den Hauptwohnsitz im Stadtgebiet von Villach haben.
- Das Datum des letzten Kursbesuches darf zum Zeitpunkt des Subventionsansuchens nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
- Die Subvention wird nur unter der Voraussetzung der Absolvierung aller Kurse gewährt.
- Es muss entweder im Zeitpunkt der Antragstellung zumindest ein Bienenstand im Gemeindegebiet der Stadt Villach gemäß Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz LGBl. Nr. 63/2007 gemeldet sein oder der:die Subventionswerber:in verpflichtet sich, eine Neuaufstellung von zumindest einem Bienenstand innerhalb eines Jahres ab Gewährung der Subvention im Gemeindegebeit der Stadt Villach durchzuführen. Sollte keine Neuaufstellung innerhalb der Frist erfolgen, ist die gewährte Subvention zurückzuzahlen.
Notwendige Unterlagen
Es ist ein Nachweis über alle 4 Kursbesuche samt Zahlungsbestätigung vorzulegen.
Höhe der Förderung
Die Subvention wird in Höhe der Ausbildungskosten gewährt und ist mit dem Betrag von max. 100,00 Euro gedeckelt.
Fristen und Termine
Die Antragstellung hat nach vollständigem Abschluss der Ausbildung durch den:die Subventionswerber:in zu erfolgen.
Antragstellung / Online-Formular
Kontakt
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz:
Nicole Grilz
T 04242 205 2247
E nicole.grilz@villach.at