Gemeindemitglieder und juristische Personen, die in der Stadt Villach einen Hund halten, sind verpflichtet eine Hundeabgabe zu entrichten.
Voraussetzungen
Die
Hundeabgabe ist
für jeden Hund, der älter als 3 Monate ist, zu entrichten.
Abgabepflichtiger ist der Vorstand des Haushaltes, in welchem der Hund gehalten wird bzw. der Betriebsinhaber, wenn die Hundehaltung in einem Betrieb erfolgt.
Termine & Fristen
Die Abmeldung eines Hundes hat innerhalb eines Monats, nachdem der Hund abgegeben wurde, verendet oder sonstwie abhanden gekommen ist, zu erfolgen, auf jeden Fall aber bis zum 14. Februar des Folgejahres, damit die Hundeabgabe nicht auch noch für das Folgejahr zu entrichten ist.
Keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Antragstellung
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter der Abteilung Abgaben unter
der Telefonnummer 04242 / 205-5400 zur Verfügung.