Villach ist eine sehr hundefreundliche Stadt. Für ein gedeihliches Zusammenleben zwischen Bürger:innen und Vierbeinern gilt es jedoch einige wichtige Regeln konsequent einzuhalten.
Hundefreilaufzonen
Hunde sind gute Freunde des Menschen auch in Villach. Die Stadt ist bemüht, auch Vierbeinern ein gutes Leben zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise
Hundefreilaufzonen in der St. Magdalener Straße, in St. Leonhard, Lind und am Goritschacher Weg. Innerhalb der abgezäunten Flächen können sich die Hunde ohne Leine austoben. Ansonsten gilt absolute Leinenpflicht. =>
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177 Gassimaten
Eine wichtige Infrastruktur in den Hundezonen sind die Gassimaten, die kostenlose Säckchen für die Hinterlassenschaft der Vierbeiner zur Verfügung stellen – und auch unbedingt genutzt werden sollen. 177 Gassimaten finden sich übrigens im gesamten Stadtgebiet. „Die Abteilung Stadtgrün wartet diese regelmäßig und füllt die Säcke nach“, sagt Vizebürgermeisterin Sarah Katholnig. „Wir ersuchen die Hundehalter:innen, benutzte Säcke in den bereitgestellten Behälter zu entsorgen – und nicht in der freien Wildbahn.“ Wer die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht beseitigt, muss – ebenso wie bei nicht eingehaltener Leinenpflicht – mit einer Geldbuße rechnen. =>
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2 Hundebadeplätze
Zu den echten Wohlfühlzonen für Hunde gehören die beiden Hundebadeplätze: Am Nordufer des Silbersees und am Ossiacher See-Ausfluss am Slatinweg können sie die kühlenden Fluten genießen. Auch hier schafft ein respektvolles Miteinander mehr Aufenthaltsqualität für Vierbeiner und Mensch. =>
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Friedhöfe sind keine Freilaufzonen für Hunde
Zu Diskussionen kommt es dann und wann, wenn Friedhofsbesucher:innen ihre vierbeinigen Freunde mitnehmen (wollen). „Grundsätzlich gibt es hier sowohl ein Hunde- als auch ein Radfahrverbot“, sagt Vizebürgermeisterin Katholnig. Freilaufende Hunde haben auf Friedhöfen nichts verloren. Ein pietätvolles Überqueren des Friedhofes sollte jedoch kein großes Problem darstellen.
Hundeabgabe
Hundehalter sind verpflichtet, eine Hundeabgabe zu entrichten. Die Hundeabgabe beträgt jährlich für das Halten je Hund 10 Euro (für Hunde in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes) und 40 Euro (für Wachhunde und alle übrigen Hunde). =>
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Registrierung von Hunden
Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet und in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde registriert sein. Die Kennzeichnung mittels Microchip stellt sicher, dass ein Hund eindeutig mit einem weltweit einmaligen Nummerncode identifiziert werden kann. Dies ist notwendig, um entlaufene Hunde schnell auf die rechtmäßigen BesitzerInnen, ohne langen Aufenthalt in einem Tierheim, zurückführen zu können. =>
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Assistenzhunde dürfen überall hin mitgenommen werden
Assistenzhunde sind besonders geeignete ausgebildete Hunde, die Menschen mit Assistenzbedarf in vielfältiger Weise unterstützen und durchs Leben begleiten. Dem Villacher Gleichstellungsbeirat ist es wichtig zu erwähnen, dass Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, diese auch in alle zugänglichen Bereiche mitnehmen können. Der Gleichstellungsbeirat regte an, besonders hundefreundliche Betriebe für die Gäste mit einem Sticker zu kennzeichnen.
: info
Die Zahl der Hunde in Villach steigt konstant. Stand Frühjahr 2025 sind 3612 Hunde offiziell gemeldet. Hundebäder an zwei Seen, Freilauf-Wiesen, Workshops für Kinder und Erwachsene für sicheren Umgang mit Hunden und noch mehr bietet die Stadt Villach.