Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien
Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen. Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, die den rechtlichen Anforderungen entspricht und außerhalb der Schutzhütte zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
Zwingerhaltung
Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen. Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von 15 m² verfügen.
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten des
Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen und in der bundesweiten Heimtierdatenbank zu registrieren. Bitte beachteHund, Leicht, Fleischfresser, Hunderasse, Gras, Begleithund, Rehkitz, Schnurrhaare, Pflanze, Halsbandn Sie auch, dass die Eintragung in der Heimtierdatenbank Ihre aktuellen Daten (Name bei Verehelichung, Adresse) enthalten soll, nur so kann ein eventuell entlaufener Hund auch mit seiner Besitzerin/seinem Besitzer in Verbindung gebracht werden.
Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen. Hunde, die in das Bundesgebiet eingebracht werden, müssen entsprechend den veterinärrechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet sein - Weitere Informationen.
Warnhinweis
Bei jedem Grundstückseingang ist auf die Haltung eines Hundes durch die Anbringung eines allgemein verständlichen Symbols hinzuweisen.
Weitere Information zur Haltung von Hunden erhalten Sie in der 2. Tierhaltungsverordnung zum Tierschutzgesetz.