Katzenkastration
Katzen sind extrem vermehrungsfreudige Tiere, so kann eine Katze in 5 Jahren 12.680 Nachkommen erzeugen. Eine ungebremste Vermehrung führt zu Problemen - nicht nur für diese Tiere, sondern auch für Menschen und die Umwelt. Eine große Katzenpopulation beeinflusst durch ihre Anwesenheit, ihre Ausscheidungen, Geruch und Lautäußerungen ihre Umwelt sehr stark. Darüber hinaus können Katzen Krankheiten auf Tiere und Menschen übertragen. Aus diesen Gründen
gilt in Österreich eine Katzenkastrationspflicht.
Katzenkastration – warum?
- Gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: gemeldete, gechippte und registrierte Zuchtkatzen)
- Keine lawinenartige Nachkommenschaft
- Größere Widerstandskraft und damit höhere Lebenserwartung kastrierter Tiere
- Keine Belästigung von Menschen durch Kot, Harn, Lärm und den Anblick kranker Tiere
- Verringertes Erkrankungsrisiko von Menschen durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
- Verringertes Erkrankungsrisiko von Nutztieren durch von Katzen übertragbaren Krankheiten
- Verringerte Ausbreitung von Katzenkrankheiten
- Verringerte negative Auswirkungen auf das Ökosystem (Feldhasen und andere potentielle Beutetiere)
- Nur zahme, gesunde und damit ästhetische Katzen sind eine Zier für Haus und Hof
Kastration oder Anmeldung als Zuchttier
- Jeder Tierhalter muss seine Katze von einem Tierarzt kastrieren lassen oder
- das Tier als Zuchtkatze bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat melden.
Unter Zucht wird auch eine nicht verhinderte Anpaarung von Tiere verstanden.
Anmeldung einer Zuchtkatze
Die Zuchtmeldung hat den Namen und die Anschrift des Tierhalters, den Ort der Tierhaltung und die Höchstzahl der gehaltenen Katzen zu beinhalten. Zu melden ist auch die
Mikrochipnummer der vorgesehenen Zuchtkatze. Jungtiere, die für die Zucht verwendet werden sollen, sind spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne mit einem Mikrochip durch einen Tierarzt zu kennzeichnen. Der Tierhalter einer Zuchtkatze muss, wie bei Hunden üblich, eine
Eintragung seines Tieres in die österreichische Heimtierdatenbank veranlassen.
Für die Meldepflicht einer Zuchtkatze und für die Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen in der österreichischen Heimtierdatenbank gilt eine
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018.
Eine Nichtbeachtung kann mit
Strafen bis zu 3.750 Euro geahndet werden.