Naturhöhlen
Für beeinträchtigende Maßnahmen sowie das Aufsammeln des Inhaltes von Naturhöhlen und das Graben nach Einschlüssen in Naturhöhlen ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich In Villach ist dafür die Abteilung Natur- und Umweltschutz zuständig.
Einige Naturhöhlen können mit Verordnung der Landesregierung zu besonders geschützten Naturhöhlen erklärt werden. Dieser Schutz kann das Verbot jeden menschlichen Eingriffs, auch des Betretens, einschließen.
Folgende Höhlen sind in der Stadt Villach besonders geschützt:
- Buchenloch (Helenengrotte) bei Warmbad Villach
- Eggerloch bei Warmbad Villach
- Villachs Naturschächte
Landschaftsschutzgebiete
Gebiete,
- die sich durch besondere landschaftliche Schönheit oder Eigenart auszeichnen,
- die für die Erholung der Bevölkerung oder für den Tourismus besondere Bedeutung haben oder
- die historisch bedeutsame Landschaftsteile umfassen,
können durch Verordnung von der Landesregierung zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. Darin ist festzulegen, welche Maßnahmen im jeweiligen Landschaftsschutzgebiet einer Bewilligung bedürfen.
Im Bereich der Stadt Villach befinden sich folgende Landschaftsschutzgebiete:
Dobratsch (Villacher Alpe) seit 1970, 689 ha
Dieses ausgedehnte Schutzgebiet grenzt direkt an das im Süden anschließende Naturschutzgebiet Villacher Alpe (Dobratsch). Es umfasst die Plateaulandschaft der Villacher Alpe und die gegen Villach abfallenden Hänge, mit einer noch teilweise reich an Naturelementen (Hecken, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Streuwiesen, Niedermoore etc.) ausgestatteten Kulturlandschaft (z.B. Heiligengeist).
Schütt - West, seit 1970, 108 ha
Dieses Schutzgebiet liegt im Gailtal am Südfuß des Dobratsch und schließt direkt an das Naturschutzgebiet der Villacher Alpe an. Kennzeichnend sind die unterschiedlich alten Bergsturzböden. Die jüngeren Bergsturzgebiete tragen meist schüttere Kiefernwälder.
Schütt - Ost, seit 1970, 82 ha, geändert durch LGBl.Nr. 18/2005
Es umfasst die östlichen Bereiche des ausgedehnten Bergsturzgebietes der Schütt westlich der Ortschaft Unterfederaun und grenzt unmittelbar an das Naturschutzgebiet Villacher Alpe. Das Gebiet zeichnet sich größtenteils durch intensive landwirtschaftliche Nutzung (Federauner Feld) und intensiver Forstwirtschaft aus.
Wollanig - Oswaldiberg, seit 1970, 985 ha
Das Schutzgebiet umfasst den Oswaldiberg und den westlich, durch den Eichholzgraben getrennten, anschließenden Höhenzug Wollanig. Der Wollanig trägt auf seinem welligen Hochplateau mehrere Erhebungen mit zahlreichen Moorflächen. Der überwiegende Teil des Schutzgebietes ist Wald, lediglich im Bereich der Ortschaft Oberwollanig ist ein Teil der gut erhaltenen Kulturlandschaft (Göltschachbühl) miteinbezogen.
Vassacher See, seit 1970, 30 ha
Der See liegt in einer eiszeitlich geprägten Talsenke zwischen Oswaldiberg und Kumitzberg. Der bewaldete Westhang des Kumitzberges gehört ebenfalls dem Schutzgebiet an. Das ehemalige Naturschutzgebiet im südwestlichen Teil des Sees wurde zugunsten eines Campingplatzes aufgelöst. Die kleine, nördlich des Sees gelegene, offenen Wasserfläche (Meerauge) ist von einer stark beeinträchtigten Sumpfvegetation umgeben.
Ossiacher See - West, seit 1970, 4 ha
Das Gebiet liegt zwischen dem im Osten angrenzenden Naturschutzgebiet Ossiacher See-Westbucht und der im Westen vorbeiführenden Bundesstraße. Der Anteil des Stadtgebietes ist relativ gering (Gesamtfläche 20 ha). Die ehemaligen Flachmoore sind großteils in Mähwiesen, Weiden und Felder umgewandelt worden.
Ruine Landskron, seit 1970, 236 ha
Das Gebiet liegt am westlichen Ausläufer der Ossiacher Tauern mit dem hügelartigen Vorsprung, auf dem sich die Ruine Landskron befindet. Im östlichen Teil sind auf der terrassenförmigen Ebene mehrere Moorflächen sowie kleinere Teiche (Schlossteich, Michaeler Teich) ausgebildet, die von Fichtenwäldern umgeben sind.
Faaker See - West, seit 1970 bzw. 1978, 1.386 ha
Das Schutzgebiet umfasst Teile des Westufers des Faaker Sees sowie den stark bewaldeten Ostteil der Dobrova (Polana).
Faaker See - Ost, seit 1970, 205 ha
Den Villacher Anteil an diesem Schutzgebiet bilden die Hügelgruppen um den Tabor und Wauberg sowie nicht bzw. wenig verbaute, zumindest landwirtschaftlich genutzte Teilbereiche der Ortschaft Drobollach und Egg.
Eggerteich, seit 1981, 76 ha
Umfasst den bewaldeten Hügel im Osten, das ebenso bewaldete Plateau im Westen und dem dazwischen eingebetteten Teich mit spärlicher Verlandungszone.
Naturschutzgebiete
Gebiete,
- die sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit auszeichnen,
- die seltene oder gefährdete Tier- oder Pflanzenartenbeherbergen,
- die seltene oder gefährdete Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen aufweisen oder in denen seltene oder wissenschaftlich interessante Mineralien, Fossilien oder Karsterscheinungen vorkommen,
können durch Verordnung der Landesregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden. In dieser Verordnung sind Art und Umfang der Schutzbestimmungen, welche für das jeweilige Naturschutzgebiet gelten, festzulegen.
Im Bereich der Stadt Villach befinden sich folgende Naturschutzgebiete:
Villacher Alpe (Dobratsch), seit 1970, 689 ha
Dem Gebiet gehören die steilen, felsigen Südhänge und Teile der Schütt (Bergsturzgebiet) an. Die südlichen, kaum begehbaren Steilhänge sind weitgehend unberührt und zeichnen sich durch fast vollständige Ursprünglichkeit aus, ebenso durch die landschaftliche Schönheit und Eigenart sowie durch den Reichtum an naturkundlichen (floristischen und faunistischen) Besonderheiten.
Grünsee und Umgebung, seit 1965, 55 ha
Bei diesem Gebiet handelt es sich um eine Moränenlandschaft mit mehreren Toteislöchern (Grünsee und Turner Moos), die in einem Waldgebiet aus Föhren und Fichten eingebettet ist.
Ossiacher See - Westbucht, seit 1964, 3 ha
Ein weitgehend unberührter, naturbelassener Uferstreifen, mit einer fragmentarischen Ausbildung einer der Verlandungen entsprechenden Vegetationsabfolge (Schwimmblattgürtel, Schilfröhricht, Bruchwald).
Drobollacher Moor, seit 1979, 61 ha
Verlandungsmoor am Westufer des Faaker Sees in einer Moränenlandschaft mit sehr schöner Vegetationszonierung (Schwimmblattgürtel, Schilf- und Teichbinsenröhricht, Schneidebinsen- und Steifseggen-Bestände, Schwingrasen- und Schlankengesellschaften, Schlammseggensumpf, Schnabelbinsenried, Kopfbinsenmoor, Erlenbruchwald, Weiden- Faulbaum-Buschwald).
Europaschutzgebiete
Gebiete, die zur Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes
- der in ihnen vorkommenden natürlichen Lebensraumtypen des Anhanges I oder der Pflanzen- und Tierarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie oder
- der in ihnen vorkommenden Vogelarten des Anhanges I der Vogelschutz-Richtlinie und der regelmäßig auftretenden Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 derselben Richtlinie und ihrer Lebensräume geeignet.
Im Bereich der Stadt Villach befinden sich folgende Europaschutzgebiete:
Schütt-Graschelitzen, seit 2014, 2.307 ha
umfasst die südliche Bersturzlandschaft des Dobratsch
Villacher Alpe (Dobratsch), seit 2014, 2.327 ha
umfasst das zum Naturschutzgebiet erklärte Gebiet der "Villacher Alpe (Dobratsch)"
Ossiacher Tauern, seit 2018, 959,01 ha
umfasst das Gebiet im Bereich der Ossiacher Tauern
FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie
Naturdenkmäler
Naturdenkmäler sind Naturgebilde, die wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit, wegen ihres besonderen Gepräges, das sie der Landschaft verleihen, oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind, oder kleinräumige Gebiete, die für den Lebenshaushalt der Natur, das Kleinklima oder als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten besondere Bedeutung haben (Kleinbiotope).
Örtliche Naturdenkmäler
Das sind Naturgebilde und Kleinbiotope, denen vor allem örtliche Bedeutung zukommt, wie insbesondere Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, Oberflächengewässer, Wasserfälle, erdgeschichtliche Aufschlüsse oder Felsformationen.
In Villach befinden sich zahlreiche Naturdenkmäler bzw. örtliche Naturdenkmäler. Welche es gibt erfahren Sie in der Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz.