Die Stadt Villach regelt in einer Basis-Subventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten Bereichs-Subventionsordnungen fest. Die Bereichs-Subventionsordnung Umwelt- und Naturschutz wurde im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz am 16. Februar 2026 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach in diesem Bereich.