Die Stadt Villach regelt in einer
Basis-Subventionsordnung die Verfügung über alle Fördermittel, die für die unterschiedlichsten Zwecke von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Sie gilt für alle Bereiche der Stadt, die Fördermittel vergeben, mit Ausnahme jener Bereiche, bei denen die Mittel auf gesetzlicher Basis bereitgestellt werden müssen.
Ergänzend zur Basis-Subventionsordnung legen die für die Vergabe von Fördermitteln zuständigen Fachbereiche Förderkriterien in sogenannten
Bereichs-Subventionsordnungen fest. Die Bereichs-Subventionsordnung Nachhaltigkeit wurde im Ausschuss für Nachhaltigkeit am 18. November 2024 beschlossen und regelt die Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadt Villach im Bereich Nachhaltigkeit.
Zur Sicherung und Verbesserung der Biodiversität, des Stadtklimas und der Lebensqualität der Bürger:innen fördert die Stadt Villach klimapositive Gestaltungsmaßnahmen, Entsiegelungsmaßnahmen inkl. Begrünung, vergibt eine Bestäubungsprämie und fördert die Ausbildung zum:zur Neuimker:in.
Diese speziellen Richtlinien beziehen sich auf jene Förderungen, die von der für die Belange der Nachhaltigkeit zuständigen Organisationseinheit abgewickelt werden. Ziel dieser Richtlinie ist die ordnungsgemäße Vergabe, Abwicklung und Kontrolle der von der Stadt Villach gewährten Förderungen.
Wichtig zu wissen
Was wir fördern:
Gefördert werden Entsiegelungsmaßnahmen ab 100 m² (eine Aufsummierung von Einzelflächen ist nicht zulässig) von wasserundurchlässigen Bodenbelägen und deren Umwandlung in unversiegelte Fläche oder wasserdurchlässig befestigte Böden (Teilentsiegelung) durch Begrünung zur Schaffung naturnaher Flächen.
Die versiegelte Fläche muss älter als 15 Jahre sein. Für die Liegenschaft wurde in den letzten 15 Jahren keine Subvention für Entsiegelungsmaßnahmen in Anspruch genommen.
Wer wird gefördert?
- Grundeigentümer:innen
- Bauberechtigte
- Mieter:innen mit Zustimmung der Grundeigentümer:innen
Notwendige Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme:
- Beschreibung der geplanten Investitionen
- Kostenvoranschlag bzw. Kostenaufstellung der Materialien bei Selbstdurchführung der Arbeiten für die geplanten Begrünungsmaßnahmen
- ggf. Behördenbestätigung (Bau-/Wasser-/Gewerberecht)
- Grundstücksplan (z.B. 1:500) bzw. eine Skizze mit den Abmessungen der zu entsiegelnden Fläche
- Fotos der aktuellen Situation sowie Visualisierung der Soll-Situation inkl. Liste der geplanten Pflanzenauswahl
- Beschreibung des angestrebten Bodenaufbaus, Beschreibung der Begrünungsart
- planliche Darstellung des Begrünungsziels mit Bemaßung und Flächenangaben
NACH Umsetzung der Maßnahme:
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen betreffend umgesetzter Maßnahme
- Fotos vorher/nachher
- Kurzbericht
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Subvention richtet sich nach der entsiegelten und begrünten Fläche.
50,00 Euro pro m² entsiegelter Fläche
30,00 Euro pro m² teilentsiegelter Fläche
bis maximal brutto 10.000,00 Euro.
Die Förderung ist mit maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
Fristen und Termine
Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen.
Der Projektbeginn muss nach dem 1. Jänner 2025 liegen. Die Maßnahme muss bis längstens 30. November des Jahres, in dem die vorläufige Subventionszusicherung erfolgt ist, umgesetzt und abgerechnet werden. Gesonderte abweichende Regelungen im Rahmen eines allfälligen Subventionsvertrages sind zulässig.
Antragstellung / Online-Formular
Kontakt
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Anlagenrecht und Umweltschutz:
Nicole Grilz
T 04242 205 2247
E nicole.grilz@villach.at