Veranstaltungsstätten, die ausschließlich oder überwiegend für Veranstaltungszwecke bestimmt sind, und Veranstaltungseinrichtungen bedürfen zu ihrem Betrieb einer behördlichen Genehmigung.
Wir bieten Ihnen nach Voranmeldung umfassende Beratung und wickeln das behördliche Verfahren ab.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie dann zu unserem gemeinsamen Termin folgende Unterlagen mit:
- Grundbuchsauszug
- Verzeichnis aller Personen, die über die Veranstaltungsstätte oder Veranstaltungseinrichtung verfügungsberechtigt oder an dieser dinglich berechtigt sind
- schriftliche Zustimmung der dinglich an der Veranstaltungsstätte oder Veranstaltungseinrichtung Berechtigten, sofern diese nicht die Antragsteller sind
- genaue Bezeichnung und Beschreibung der Veranstaltung, für die die Veranstaltungsstätte oder Veranstaltungseinrichtung in Betracht kommen soll
- genaue Bezeichnung der Veranstaltungsstätte, die verwendet werden soll, einschließlich Gesamtfassungsvermögen, Art und Ausgestaltung sowie genaue Bezeichnung und Beschreibung der allenfalls vorgesehenen Veranstaltungseinrichtungen
- Sicherheitsbericht, der die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 5 lit. a K-VAG 2010 belegt
- Plan der Veranstaltungsstätte einschließlich Lageplan
- zeichnerische Darstellung, aus der die genaue Lage der verwendeten Anlagen und Ausstattungen ersichtlich ist
- Eidesstattliche Erklärung
- Personaldokument (in Kopie)