Der große Zuschuss beträgt 180 Euro und gilt für Alleinstehende und Alleinerziehende, die monatlich netto maximal über 1100 Euro verfügen Für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) gibt es einen Zuschlag von 270 Euro. Für Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen beträgt die Grenze 1560 Euro, für Pensionistinnen und Pensionisten 1070 Euro (Voraussetzung: Mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund Erwerbstätigkeit). Für den kleinen Zuschuss von 110 Euro sind die Einkommensgrenzen mit 1250 Euro (Alleinstehende, Alleinerzieher) beziehungsweise 1730 Euro (Haushaltsgemeinschaften) festgesetzt.
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