Wie laufen Wohnungsvergaben in der Stadt Villach ab bzw. wie komme ich zu einer Wohnung?
Es muss ein vollständiger
Wohnungsantrag abgegeben werden.
Woher bekomme ich den Wohnungsvergabe-Antrag?
Direkt in der Abteilung Wohn und Geschäftsgebäude, Italiener Straße 7, 2. Stock, oder via
Online-Formular
Welche Beilagen sind beim Wohnungsvergabe-Antrag notwendig?
Ist abhängig der Lebenssituation der/des Antragstellerin / Antragsstellers und der mitziehenden Personen. (
Übersicht der erforderlichen Unterlagen)
Sind die Wohnungen der Stadt Villach möbliert?
Die Wohnungen der Stadt Villach sind grundsätzlich unmöbliert.
Welche Anschlüsse für Heizungen sind vorhanden?
Es gibt Wohnhäuser mit Zentralheizung (Fernwärme) und Wohnhäuser mit Einzelofen (Holz, Öl, Kohle, Gas).
Sind Haustiere in den Wohnungen der Stadt Villach erlaubt?
Ja, Haustiere sind erlaubt. Die Wildtierhaltung (Reptilien, Amphibien) ist der Tierschutzbehörde (Abteilung Natur- und Umweltschutz) binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.
Wichtig: Um eine Vormerkung und Reihung durchführen zu können, werden Sie ersucht, den Aufnahmeantrag vollständig und genau auszufüllen. Nur anhand dieser Unterlage ist es uns möglich, Ihre Wohnungswünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und die in Ihrem Falle vorliegende Dringlichkeit zu beurteilen. Wir können daher erst nach Retournierung Ihres ausgefüllten Aufnahmeantrages und der darin erbetenen Nachweise Ihr Ansuchen vormerken und weiter bearbeiten.
Für allfällige Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiterinnen unter der Telefonnummer 04242/ 205-5013 bzw. 205-5014 gerne zur Verfügung.