Aufgabenbereiche:
Der Stadtrechnungshof ist nach dem Statut der Stadt Villach mit der formalen und inhaltlichen Prüfung der kommunalen Gebarung als Gesamtes beauftragt. Die Kontrolle wird für die Stadtverwaltung, einschließlich der Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und der von der Stadt verwalteten Stiftungen und Fonds sowie jene Institutionen, Unternehmen, Vereine und kulturellen Einrichtungen durchgeführt, an denen die Stadt beteiligt ist, oder die die Stadt fördert. Genereller Maßstab jeder Prüfung ist, neben der ziffernmäßigen Richtigkeit, die Zweckmäßigkeit, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Übereinstimmung mit den bestehenden Rechtsvorschriften.
Achtung: Betriebsurlaub von 24. Dezember bis 6. Jänner
Vom 24. Dezember bis zum 6. Jänner befindet sich der Magistrat im Betriebsurlaub. Das Rathaus (Eingang I, Eingang II, Eingang IV) sowie die meisten Außenstellen sind in diesem Zeitraum geschlossen. Zentrale Bürger:innen-Dienste und Notdienste stehen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung, sind jedoch nur eingeschränkt erreichbar. Weitere Informationen sowie eine Liste der verfügbaren Dienste und Erreichbarkeiten finden Sie unter villach.at/feiertage
Unsere Servicezeiten:
- Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr
- Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Bitte um vorherige Terminvereinbarung unter
T 04242 205 1200 oder
E stadtrechnungshof@villach.at
Direktor des Stadtrechnungshofes
Direktor des Stadtrechnungshofes Stellvertreter